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Abmahnmissbrauch DIHK kritisiert Gesetz von Bundesregierung

„Dem Datenschutz ist dadurch nicht gedient.“

Berlin – Die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen gegen den Missbrauch bei Abmahnungen stoßen in der Wirtschaft auf Kritik.

Es sei zwar ein „guter erster Schritt“, wenn Klein- und Kleinstunternehmen zumindest von den Kosten möglicher Abmahnungen befreit würden, sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Gleichwohl wäre den Unternehmen eine eindeutige Regelung lieber, wonach Datenschutzverstöße nicht durch Wettbewerber abmahnfähig sind“, so der DIHK-Chefjustiziar weiter.

Denn Datenschutzbehörden und Verbände sicherten „bereits heute eine ausreichende und effektive Rechtsdurchsetzung“. Abmahnungen durch Wettbewerber auch im neuen Datenschutzrecht zuzulassen, führe hingegen nur zu neuen Missbrauchsrisiken. „Dem Datenschutz ist dadurch nicht gedient“, sagte Wernicke dem „Handelsblatt“.

Das Bundeskabinett hatte an diesem Mittwoch den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen. Die Regelungen sollen helfen, die Praxis missbräuchlicher Abmahnungen einzudämmen. Etwa, dass Webseiten-Betreiber nicht zum Ziel teurer Abmahnungen wegen kleiner Nachlässigkeiten werden können.

Selbstständige und kleine Unternehmen sollen demnach nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden dürfen, falls sie den Informationspflichten nicht im Detail nachkommen. Bei einer erstmaligen Abmahnung dürfen sie zudem nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

Einen vollständigen Ausschluss wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen im Falle von Datenschutzverstößen lehnte das Justizministerium jedoch ab. Dies wäre „weder im Sinne eines fairen Wettbewerbs, noch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“ gewesen, hieß es.

15.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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