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Lohnuntergrenze DGB beharrt auf 12 Euro Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni eine Empfehlung abgeben

Berlin – In der Mindestlohnkommission, die am Mittwoch wieder tagt, bahnt sich in der Coronakrise heftiger Streit über die kommende Anpassung der Lohnuntergrenze an.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell beharrte in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ auf einer deutlichen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro auf zwölf Euro in der Stunde.

Körzell sagte, die Gewerkschaften wollten gute Tariflöhne. „Dazu brauchen wir Arbeitgeber, die mit uns Tarifverhandlungen führen und die sich nicht in die Büsche schlagen. Wo die Arbeitgeber dafür nicht zur Verfügung stehen, muss es aber als untere Haltelinie einen armutsfesten Mindestlohn geben. Das sind 60 Prozent vom Medianeinkommen der Vollzeitbeschäftigten, zurzeit 12 Euro. Das gilt jetzt, und das gilt erst recht nach der Krise. Dabei bleiben wir.“

Das Medianeinkommen – nicht zu verwechseln mit den durchschnittlichen Bezügen – ist das Einkommen, bei dem es genauso viele Menschen mit einem höheren wie mit einem niedrigeren Einkommen gibt.

Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, der ebenso wie Körzell der Mindestlohnkommission angehört, hatte zuvor zu Zurückhaltung gemahnt. Er argumentiert: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen vor allem kleine und Kleinstbetriebe besonders hart, weshalb die zurückliegende konjunkturbedingt gute Tariflohnentwicklung nicht alleiniger Maßstab sein kann.“

Und weiter: „Wer in diesen Zeiten von einer Mindestlohnanhebung auf 12 Euro spricht – einer Steigerung von über 28 Prozent -, der denkt an vieles, aber nicht an die Beschäftigten und daran, ihre Arbeitsplätze zu sichern.“

Die Mindestlohnkommission muss bis Ende Juni eine Empfehlung abgeben, wie die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2021 angepasst wird. Sie besteht aus je drei Vertretern der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei Wissenschaftlern und einem Vorsitzenden. Die Bundesregierung setzt ihre Empfehlungen per Rechtsverordnung um.

28.04.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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