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Nitratbelastung Deutschland drohen hohe Strafzahlungen

Deutschland drohen Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe – pro Tag.

Berlin – Deutschland muss sich wohl erneut vor dem Europäischen Gerichtshof wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verantworten. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf Berliner Regierungskreise.

Diese gehen demnach davon aus, dass die EU-Kommission auf ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch die Einleitung eines sogenannten Zweitverfahrens wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie beschließen wird. Auch auf Ebene der Bundesländer wird für heute die entsprechende Entscheidung erwartet. Damit drohen Deutschland Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe – pro Tag.

Vor etwa einem Jahr hatten die Richter in Luxemburg geurteilt, dass die Bundesrepublik in der Vergangenheit zu wenig für den Schutz des Grundwassers unternommen und gegen die EU-Nitratrichtlinie verstoßen hat. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung die Düngeverordnung bereits reformiert. Die EU-Kommission forderte in der Folge aber weitere Verschärfungen von Deutschland.

Nitrat gelangt beim Düngen mit Gülle oder Gärresten in die Umwelt und ist in zu großen Mengen potenziell schädlich für Mensch und Natur. Aus Regierungskreisen hieß es, die EU-Kommission störe sich vor allem daran, dass in Teilen Deutschlands noch keine sogenannten roten Gebiete ausgewiesen worden sind. In diesen gilt die Nitratbelastung als besonders hoch, weswegen die Düngung hier noch weiter eingeschränkt werden soll.

Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatte erst am 8. Juni einen entsprechenden Brandbrief an die Bundesländer verschickt und auf den Erlass entsprechender Verordnungen gedrängt. „Ich bin mir sicher, wir alle haben gemeinsam ein großes Interesse daran, ein Zweitverfahren zu vermeiden“, so Klöckner in dem Schreiben.

Explizit sprach sie dabei Niedersachsen an, das die größten Nitratprobleme in Deutschland hat. Die Ausweisung der Gebiete ist hier noch nicht erfolgt.

24.07.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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