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Grundsteuer Details zur Neuregelung werden bekannt

Mit dem Gesetz können Kommunen besser gegen Bodenspekulanten vorgehen.

Berlin – Nachdem das Bundeskabinett am Freitag das Gesetz zur Reform der Grundsteuer verabschiedet hat, werden weitere Details bekannt.

Der Entwurf sieht eine wertabhängige Grundsteuer vor, wobei Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Gebäudealter und sogenannte Mietniveaustufe eine Rolle spielen, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Dabei wird eine Öffnungsklausel geben als Abweichungsmöglichkeit für einzelne Bundesländer. Bayern fordert schon länger ein sogenanntes „Einfach-Flächenmodell“. Die Steuerhöhe dabei ist nur von Größe und Nutzung der Grundstücks- und Gebäudefläche abhängig, nicht aber vom Bodenwert, und von der Miet- oder Pachthöhe.

Aus SPD-Kreisen hieß es, mit dem Angebot einer Öffnungsklausel habe man verhindert, das gesamte Gesetzesvorhaben an Bayern scheitern zu lassen, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio. Sollte Bayern künftig Mindereinnahmen haben, werde das aber nicht zu geringeren Zahlungen Bayerns in den Länderfinanzausgleich führen.

Mit dem Gesetz sollen Kommunen auch besser gegen Bodenspekulanten vorgehen können. Sie wären nach Inkrafttreten in der Lage, Grundstücke, die nicht bebaut oder deren Immobilien in Erwartung weiterer Preissteigerungen nicht genutzt werden, mit einer höheren „Grundsteuer C“ zu belasten.

Nach den bisherigen Plänen soll die gesetzliche Neuregelung bis zum Jahresende Bundestag und Bundesrat passieren. Danach müsste die neue Datengrundlage erhoben werden. Ab 2025 könne dann auf deren Basis die Grundsteuer in neuer Form erhoben werden.

Derzeit kassieren die Kommunen 14 Milliarden Euro Grundsteuer für 36 Millionen Wohngebäude und Grundstücke. Vor allem für ärmere Städte und Gemeinde stellt sie die wichtigste Einnahmequelle dar. Sie ist von den Eigentümern von Grundstücken und Immobilien zu zahlen. Nutzen die Eigentümer diese nicht selbst, können sie die Grundsteuer voll auf ihre Mieter umlegen.

Die Entscheidung des Kabinetts fiel in dem bei solchen großen Gesetzen unüblichen Umlaufverfahren, bei dem alle Ministerien dem Kanzleramt schriftlich ihre Zustimmung mitteilen konnten, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio.

Ursprünglich sollte das Gesetz, wie von Kanzlerin Merkel zuerst angekündigt, bereits am vergangenen Mittwoch ins Kabinett, nachdem es am Sonntag im Koalitionsausschuss zu einer grundsätzlichen Einigung gekommen war. Doch um Fehler und Unstimmigkeiten zu vermeiden, und um mehr Zeit für die Ausarbeitung zu haben, wählte man das schriftliche Verfahren am Freitag.

21.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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