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Zwei Männer surfen im Internet
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Bericht CDU will Recht auf schnelles Surfen einführen

Der Rechtsanspruch soll innerhalb der nächsten beiden Jahre kommen.

Berlin – Die CDU will in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen. Der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe) liegt der Entwurf des Abschlussberichts der zuständigen CDU-Programmkommission vor. Darin heißt es, die CDU wolle, „dass jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben kann“. Unternehmen müssten „überall in Deutschland über schnelles Internet verfügen“, dazu sei eine moderne Breitband-Infrastruktur nötig.

Deshalb sei es „für die CDU zentral, bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde im Download zu erreichen“. Die CDU werde „einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“. Der Rechtsanspruch soll innerhalb der nächsten beiden Jahre kommen.

Die Kommission wird vom stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl geleitet. Sie war im Februar 2014 zusammen mit zwei anderen Kommissionen vom Bundesvorstand eingesetzt worden, um das CDU-Programm weiterzuentwickeln. Strobls Kommission trägt den Titel: „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ und soll sich vor allem mit wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Fragen befassen.

In der Bundesregierung stellt die SPD mit Sigmar Gabriel und Andrea Nahles die für diese Themen zuständigen Minister. Mit der Kommission versucht die CDU, in den beiden Politikfeldern trotzdem nicht ins Hintertreffen zu geraten.

Der Abschlussbericht der Strobl-Kommission soll am Freitag veröffentlicht werden. Das größte Problem beim flächendeckenden Breitbandausbau sind die enormen Kosten. Im Bericht der CDU-Kommission heißt es: „Wir wissen, dass der flächendeckende Netzausbau ein ambitioniertes Ziel ist.“ Um die Kosten zu senken, schlägt die Kommission unter anderem vor, dass bei öffentlichen Tiefbaumaßnahmen grundsätzlich Leerrohre mitverlegt werden, um den späteren Aufbau von Glasfasernetzen zu erleichtern.

Außerdem sollen öffentliche Auftraggeber bereits bei der Bauplanung sicherstellen, dass Technologien wie „fiber to the home“ ausgebaut werden können. Mit „fiber to the home“ endet die Glasfaserleitung nicht mehr am Verteilerkasten auf dem Bürgersteig oder im Keller des Hauses, sondern direkt in den einzelnen Wohnungen. Zudem will es die CDU-Kommission „privaten Investoren erleichtern, sich am Ausbau der Infrastruktur zu beteiligen“.

02.07.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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