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Europawahl Bundeszentrale legt Beschwerde gegen Wahl-O-Mat-Stopp ein

Wahl-O-Mat darf in seiner jetzigen Form nicht betrieben werden.

Berlin – Nach der erfolgreichen Klage gegen den sogenannten Wahl-O-Maten will die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln anfechten. Die Bundeszentrale werde spätestens am Mittwoch eine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen, sagte der Sprecher der Behörde, Daniel Kraft, dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe).

Falls das Verwaltungsgericht Köln der Beschwerde nicht selbst stattgebe, werde es die Beschwerde und die Verfahrensakten an das Oberverwaltungsgericht in Münster weiterleiten. „Dieses würde dann voraussichtlich Donnerstag, spätestens Freitag, entscheiden“, so der Sprecher weiter. Er hoffe, dass der Wahl-O-Mat dann noch vor der Europawahl wieder online gehe.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte dem Antrag der Partei „Volt“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung am Montag stattgegeben. Danach darf der Wahl-O-Mat in seiner jetzigen Form nicht betrieben werden. Auf der Seite könne man seine politischen Auffassungen nur mit bis zu acht Parteien vergleichen. Darin sahen die Richter eine Benachteiligung kleinerer und unbekannter Parteien, die im Angebot der Plattform nicht vorkommen.

Der Sprecher der Bundeszentrale kritisierte, dass das Gericht damit seine bisherige Rechtsprechung ändere und nicht mehr an der Rechtsauffassung festhalte, die es 2011 im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch vertreten habe. „Eine Auswahl von acht Parteien wurde damals nicht als gleichheitswidrige Bevorzugung gewürdigt“, sagte Kraft dem „Handelsblatt“.

21.05.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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