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Änderung am Gesetzentwurf Bundesregierung will Forschungsförderung doch nicht befristen

„Für eine erfolgreiche Forschungsförderung ist Planungssicherheit entscheidend.“

Berlin – Die Bundesregierung will die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen doch nicht auf vier Jahre befristen. Auf diese wesentliche Änderung am Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) haben sich die beteiligten Ministerien verständigt.

„Für eine erfolgreiche Forschungsförderung ist Planungssicherheit entscheidend“, sagte Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) dem „Handelsblatt“. „Daher ist es erfreulich, dass wir uns gemeinsam entschieden haben, keine Befristung vorzusehen“, sagte Karliczek. „Eine Befristung des Gesetzes auf nur vier Jahre hätte den Unternehmen gerade diese Planungssicherheit genommen.“

Die Abstimmung über das Projekt innerhalb der Bundesregierung schreitet voran. „Jetzt kommt es darauf an, die steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung zügig im Kabinett zu beschließen“, sagte Karliczek dem „Handelsblatt“. Schon im Laufe des Mai könnte es so weit sein und die neue Förderung dann wie von der Wirtschaft gefordert Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Scholz wollte die steuerliche Forschungsförderung, die jährlich 1,25 Milliarden Euro kosten soll, zunächst nur vier Jahre laufen lassen. Das ist laut Karliczek nun vom Tisch.

Die anderen Eckpunkte sollen hingegen weitgehend unverändert bleiben. So soll die Forschungsförderung allen Unternehmen, auch großen Konzernen, offenstehen. Die Union wollte eigentlich eine Konzentration auf kleine und mittelständische Betriebe. Die Förderung richtet sich nach den Löhnen und Gehältern von Beschäftigten. Die Zulage beträgt maximal 500.000 Euro für ein Unternehmen im Jahr.

Ein Knackpunkt blieb bis zuletzt die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Aufträge an große Forschungseinrichtungen. Weil kleinere Firmen häufig keine eigene Forschungsabteilung haben, schaffen sie Innovationen oft nur in Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten.

Wenn es nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf geht, können die Unternehmen diese Ausgaben nicht geltend machen, sondern nur die Forschungseinrichtungen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) setzt sich noch dafür ein, dies im Sinne der Firmen zu ändern.

09.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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