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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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Bericht Bundesregierung hat keine Zahlen zu Asylbetrug mit Scheinvätern

„Es ist mehr als peinlich.“

Berlin – Für das neue Gesetz gegen Asylbetrug mit Scheinvaterschaften gibt es offenbar keine belastbare Zahlengrundlage. Die Bundesregierung könne auf Nachfrage nicht eine einzige Zahl oder einen einzigen Fall aus den vergangenen fünf Jahren benennen, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf die Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion.

Die Bundesregierung spricht aber von steigenden Verdachtszahlen von schwangeren Frauen, die Asyl beantragen und deutschen Männern Geld dafür zahlen, zum Schein die Vaterschaft des Kindes anzuerkennen. Der Asylbetrug besteht darin, dass die Kinder durch dieses Vorgehen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.

Vor einigen Monaten war bekannt geworden, dass Polizei und Staatsanwälte einen groß angelegten bundesweiten Betrug vermuten. Allein in Berlin soll es nach Medienberichten bis zu 700 Fälle geben.

Die Bundesregierung begründet die fehlenden Zahlen damit, dass das von 2008 stammende Gesetz gegen den Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung im Jahr 2013 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde. „Dementsprechend liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse zu möglichen Fallzahlen der letzten Jahre vor“, schreibt die Regierung. Doch die Bundesregierung kann auch keine neueren Zahlen oder konkrete Fälle eines solchen Asylbetrugs nennen.

Auch zu organisierten Strukturen oder Netzwerken zur Vermittlung von Schein-Vätern hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben keine belastbaren Erkenntnisse. Dennoch hat der Bundestag im Mai ein Gesetz beschlossen, welches Ausländerbehörden die Möglichkeit gibt, bei Verdacht auf einen Betrug zu handeln, um den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen zu verhindern.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte: „Es ist mehr als peinlich, auf solch einer Grundlage eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche gesetzliche Regelung zu beschließen, die eine große Zahl binationaler Familien unter Generalverdacht stellt.“

18.07.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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