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Flüchtlinge an einer Aufnahmestelle
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DPolG Polizeigewerkschaft begrüßt Schonung von Flüchtlingshelfern

Eingeschlagene Weg klug.

Berlin – Der Chef der Bundespolizeigewerkschaft (DPolG), Ernst G. Walter, begrüßt die Einigung der Großen Koalition zur Durchsetzung von Abschiebungen und dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) von seinen Plänen abgerückt ist, Flüchtlingshelfern Haftstrafen anzudrohen, wenn sie Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen oder diese verhindern.

„Jeder, der versucht, rechtmäßige Maßnahmen des Staates durch widerrechtliche Handlungen zu verhindern, muss völlig zu Recht mit Sanktionen des Staates belegt werden, sonst funktioniert unser gesellschaftliches Zusammenleben auf Dauer nicht“, sagte Walter dem „Handelsblatt“.

Ob aber für „oft aus gut gemeinten, wenn auch rechtlich objektiv nicht haltbaren Gründen erfolgte Warnungen vor einer Abschiebung gleich Haftstrafen“ angedroht werden müssten, „wage ich zu bezweifeln“, so der Polizeigewerkschafter weiter.

Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes unterlägen dagegen wegen ihrer besonderen Verpflichtung dem Staat gegenüber bezüglich strafrechtlicher Konsequenzen strengeren Kriterien. „Deshalb halte ich den von Bundesinnenminister Seehofer eingeschlagenen Weg für klug, nicht zu eskalieren, sondern endlich gemeinsame Maßnahmen durch die Politik zu erwirken, um die aktuell immer noch unhaltbare Problematik mit weit über 200.000 ausreisepflichtigen Ausländern im Land zu lösen“, sagte Walter dem „Handelsblatt“.

Seehofers Entwurf für ein „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ sah zunächst auch vor, dass Menschen, die Geflüchtete über einen bevorstehenden Abschiebetermin informieren oder diesen verbreiten, eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren droht. Betroffen von einer solchen Regelung wären Flüchtlingsräte, Unterstützer des Kirchenasyls, Nicht-Regierungs-Organisationen, unter Umständen auch Journalisten.

Auf Druck von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) konzentriert sich Seehofers Entwurf nun auf die strafrechtliche Verfolgung von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, die solche Informationen weitergeben.

12.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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