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Corona-Krise Bundesfinanzminister hält „gegenwärtig“ an Schuldenbremse fest

„Die Schuldenbremse hemmt uns gegenwärtig nicht.“

Berlin – Die Bundesregierung will anders als Bayern bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise derzeit an der Schuldenbremse im Grundgesetz festhalten. „Die Schuldenbremse hemmt uns gegenwärtig nicht“, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagsausgaben).

Bayern will die Schuldenbremse dagegen für ein Jahr begrenzt aussetzen, um Milliardenhilfen für die Wirtschaft ausgeben zu können, wie Ministerpräsident Markus Söder (CDU) am Montag ankündigte. Am Mittwoch sollen die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2021 im Kabinett beschlossen werden.

Die Schuldenbremse gewährt dem Staat in außergewöhnlichen Lagen wie Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen zusätzlichen Spielraum. Dazu heißt es im Grundgesetz, Artikel 109, Absatz 3, „Bund und Länder können (…) eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.“

Die Schuldenbremse wurde 2009 beschlossen und ist seit 2016 für den Bund in Kraft. In normalen Zeiten darf der Bund sich höchstens um 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts verschulden. Das wären aktuell nur etwa zwölf Milliarden Euro – dem Vernehmen nach viel zu wenig, um die absehbar schweren Auswirkungen auf Wirtschaft und Konjunktur durch die Corona-Krise abzumildern.

16.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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