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Asyl-Zustrom Bundesamt für Migration gibt Verfassungsgericht Schuld

Für den Anstieg der Asylbewerber-Zahlen gebe es „keine andere Erklärung“.

Berlin – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgeworfen, einen Zustrom von Asylbewerbern vom West-Balkan nach Deutschland ausgelöst zu haben. Das berichtet die „Bild-Zeitung“ (Dienstag) unter Berufung auf eine Stellungnahme der Behörde für die Anhörung im Bundestag zur Änderung des Asylbewerber-Leistungsgesetzes.

Im Sozialausschuss des Bundestages habe die Behörde erklärt, nach dem BVerfG-Urteil im Juli 2012 sei es zu einem „sprunghaft angestiegenen Zugang“ von Asylbewerbern vom West-Balkan gekommen. Die Verfassungsrichter hatten damals entschieden, dass die deutschen Leistungen für Asylbewerber zu niedrig seien und erhöht werden müssten.

Laut BAMF seien im Juni 2012, also vor dem Urteil, noch 770 Asylanträge von Zuwanderern vom West-Balkan gezählt worden. Im Juli seien es bereits 1.163 Anträge gewesen, im August 2.257 und im Oktober 6.977.

„Diese Zunahme des Zugangs kann auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 hinsichtlich der Erhöhung der Asylbewerberleistungen zurückgeführt werden“, heißt es laut „Bild“ in der Stellungnahme der Behörde. Für den Anstieg der Asylbewerber-Zahlen vom West-Balkan gebe es „keine andere Erklärung“, schreibt die Behörde weiter. Zumal es dort „keine entsprechende Verfolgungssituation“ gebe.

Wie die Zeitung weiter schreibt, warnt das Bundesamt in seiner Stellungnahme vor einer zu starken Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber. Es sollten „keine Anreize für Wanderungsbewegungen durch umfangreiche Leistungsgewährung gesetzt werden“.

04.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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