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Kleinkind auf Spielplatz
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Corona-Krise Bund plant Lohnausgleich für Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit

Die Regelung soll zum 30. März in Kraft treten.

Berlin – Der Bund plant eine vorübergehende Teil-Kompensation für Arbeitnehmer mit Kindern angesichts der Schul- und Kita-Schließungen wegen der Corona-Krise.

„Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- und Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann“, heißt es in einer Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Samstagausgaben berichten.

Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll am Montag vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Laut Vorlage soll der Entschädigungsanspruch zeitlich auf die Dauer der behördlich angeordneten Schul- und Kitaschließungen, „maximal aber auf sechs Wochen, sowie in der Höhe auf 67 Prozent des Verdienstausfalls bis zu einem Höchstbetrag von 2.680 Euro monatlich für volle Monate begrenzt“ sein. Die Regelung soll zum 30. März in Kraft treten.

„Wenn eine Betreuung des Kindes zum Beispiel durch den Besuch einer Notbetreuung, den Lebenspartner, Freunde oder Nachbarn sichergestellt ist, besteht kein Entschädigungsanspruch“.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist „bei kurzzeitiger persönlicher Verhinderung“ von Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung bereits möglich – allerdings nur für wenige Tage. Die Regelung zielt auf Fälle, in denen Arbeitnehmer angesichts von Schul- und Kitaschließungen auch darüber hinaus keine Betreuung andere Betreuung für ihre Kinder finden.

21.03.2020 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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