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Belastungen zurückfahren Bund der Steuerzahler fordert Anpassungen an Preissteigerung

„Dringenden Handlungsbedarf“ sieht der BdSt in 26 Fällen.

Berlin – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unternimmt einen neuen Anlauf, den bürokratischen Aufwand und die Belastungen für Steuerzahler zurückzufahren.

In einem Brief an den Bundestags-Finanzausschuss, über den die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) berichtet, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel „Pauschalen, Freigrenzen und Freibeträge regelmäßig anzupassen“. Vorrangig wird etwa die Anhebung der Pendlerpauschale von 30 auf 40 Cent pro Entfernungskilometer verlangt.

Die Politik greife das Thema viel zu selten auf und aktualisiere nur einzelne Punkte, sagte Holznagel. „Wir als Bund der Steuerzahler wollen, dass die Politik das Thema systematisch anpackt und regelmäßig alle Beträge im Steuerrecht überprüft.“

In ihrer neuen Broschüre macht der BdSt zahlreiche Vorschläge für eine Reform der „veralteten“ Frei- und Grenzbeträge sowie Pauschalen. Diese seien teils über Jahrzehnte hinweg nicht überprüft worden und müssten „auf Räder gestellt“ werden.

„Am besten wäre, wenn die Werte regelmäßig automatisch bei Preissteigerungen angepasst würden“, schreibt der Bund der Steuerzahler. Eine solche Indexierung gebe es schon in Belgien, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz.

„Dringenden Handlungsbedarf“ sieht der BdSt in 26 Fällen, darunter bei der Pendlerpauschale, die trotz höherer Sprit- und ÖPNV-Preise seit 15 Jahren nicht angehoben worden sei. Um die Preissteigerungen zu kompensieren, seien statt der 30 Cent pro Entfernungskilometer „mindestens 40 Cent“ notwendig. Das gleiche gelte für Fahrkosten bei Dienstreisen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten von 1.000 Euro sei noch „auf dem Niveau von 1990“, heißt es. Würde dieser auf 1.500 Euro angehoben, könnten sich 55 Prozent der Einkommenssteuerzahler das Sammeln von Belegen sparen.

Bei der Kinderbetreuung müsse der maximal abzuziehende Betrag von 4.000 auf 5.000 Euro erhöht werden, beim Ehrenamt müsse die Grenze von 2.400 auf 3.000 Euro verschoben werden, fordert der BdSt.

22.06.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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