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Nach Datenschutz-Urteil Bitkom ruft Fanpage-Betreiber zum Handeln auf

„Letztlich müssten sie einen separaten Vertrag mit Facebook schließen.“

Berlin – Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Datenschutzstreit um Facebook-Fanpages hat der IT-Verband Bitkom die Betreiber solcher Seiten zum Handeln aufgefordert.

„Betreiber von Fanseiten werden mit dem Urteil einerseits in die Pflicht genommen und andererseits mit Rechtsunsicherheit rund um die sogenannte gemeinsame Verantwortlichkeit konfrontiert“, sagte Rebekka Weiß, Leiterin der Abteilung Vertrauen und Sicherheit bei dem Branchenverband, dem „Handelsblatt“.

Sie fügte hinzu: „Letztlich müssten sie einen separaten Vertrag mit Facebook schließen, da die Datenschutzpflichten aufgeteilt werden müssen.“ Weiß befürchtet dadurch einen hohen bürokratischen Aufwand, womit dem Datenschutz „wenig geholfen“ sei.

Die Richter in Leipzig hatten in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung den Betreibern von gewerblichen Fanpages auf Facebook eine Mitverantwortung für die Sammlung von Nutzerdaten im Hintergrund zugewiesen. Bei schwerwiegenden datenschutzrechtlichen Mängeln dürfen Datenschützer daher die Betreiber verpflichten, die Unternehmensseite abzuschalten (Az.: BVerwG 6 C 15.18).

Weiß hob die Wichtigkeit von Fanpages für Unternehmen hervor. Für viele sei der Auftritt in sozialen Netzwerken „wichtiger Bestandteil einer zielgenauen Kundenkommunikation“, sagte die Bitkom-Expertin. „Verbraucher erwarten heutzutage, dass Unternehmen auf den gängigen Plattformen ansprechbar sind.“

Dass dabei der Datenschutz eingehalten werden müsse, sei selbstverständlich. „In der Praxis müssen Datenschutzregeln aber auch so ausgestaltet sein, dass die Fanpage-Betreiber weiterhin ihre Seiten nutzen können und Plattformbetreiber wissen, welche Pflichten sie genau umzusetzen haben“, mahnte Weiß.

15.09.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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