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Urteil Berliner Gericht kippt Mietspiegel

Dieser sei nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden.

Berlin – Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat den Qualifizierten Berliner Mietspiegel 2013 gekippt. In seinem Urteil vom Montag (Geschäftszeichen 235 C 133/13), über das das „Handelsblatt“ berichtet, gab das Gericht einem Vermieter Recht, der gegen seine Mieter eine deutliche Mieterhöhung durchsetzen wollte. Diese hatten sich geweigert, den Aufschlag zu zahle, unter Verweis auf den gültigen qualifizierten Mietspiegel für die Hauptstadt, der für ihren Kiez niedrigere Mieten auswies.

Damit haben nun nicht nur Millionen Mieter in ganz Deutschland, sondern auch die Bundesregierung ein Problem, schreibt die Zeitung. Denn die Berliner Statistik sei Vorbild für viele Städte. Die Zahlen geben Auskunft über die ortsüblichen Kosten in einem Kiez, sind Kompass für Mieter wie Vermieter. Der qualifizierte Mietspiegel ist in Metropolen gar Grundlage der Ende März vom Bundesrat verabschiedeten Mietpreisbremse.

„Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es sich bei dem Berliner Mietspiegel 2013 nicht um einen qualifizierten Mietspiegel handelt, da dieser nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt worden ist“, heißt es laut „Handelsblatt“ in dem Urteil, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann.

So betreffe der Entscheid auch die rund 50 Millionen anderen Mieter in Deutschland: Wenn schon die Statistik der Hauptstadt von Richtern nicht mehr anerkannt werde, dürfte dies auch Mietspiegeln weiterer deutscher Städte drohen.

Schon als das „Handelsblatt“ im Januar über den Fall berichtete, hatten Experten vor Miet-Exzessen auf dem ohnehin heiß gelaufenen Mietmarkt gewarnt. Dieter Blümmel vom vermieternahen Grundeigentum-Verlag sagte damals: „Ohne qualifizierten Mietspiegel droht unseren Gerichten das Chaos.“ Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins, schimpfte: „Wer künftig einen Streit über seine Miethöhe führt, kann gleich die Karten legen.“

11.05.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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