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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Bundesinnenministerium BAMF stoppt Asylentscheide für viele Syrer

Insgesamt entschied das Bundesamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern.

Berlin – Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seit mehreren Wochen die Asylentscheidungen für einen beträchtlichen Teil der Syrer vorerst gestoppt. Das bestätigte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben).

Laut Innenministerium werden derzeit Entscheidungen über Asylverfahren „zurückgestellt“, „in denen die vorgesehenen Änderungen der Leitsätze für das BAMF entscheidungsrelevant“ wären. Flüchtlingsorganisationen befürchten, dass das Bundesamt künftig deutlich stärker Asylsuchende aus Syrien ablehnt, weil laut Bundesamt nicht mehr in allen Regionen Landes ein bewaffneter Konflikt herrsche.

Nach Informationen der Funke-Zeitungen geht es vor allem um Antragsteller aus Syrien, die vom Bundesamt den „subsidiären Schutz“ nach Paragraf 4 des Asylgesetzes zugesprochen bekommen. An dieser Stelle hatte das BAMF bereits Mitte März die amtsinternen Leitsätze aktualisiert und somit die Sicherheitslage in dem Land neu bewertet.

Als vorgesetzte Behörde hat das Innenministerium nach eigenen Angaben „noch keine abschließende Entscheidung“ über die neuen Leitsätze getroffen. „Diese soll zeitnah erfolgen“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Noch würden die „aktualisierten Leitsätze“ nicht angewandt, gab auch das BAMF auf Nachfrage bekannt.

Nach Informationen der Funke-Zeitungen strebt das Innenministerium noch in der kommenden Woche eine Abstimmung mit dem Außenministerium über die Einschätzung der Sicherheitslage in Syrien an.

Das Auswärtige Amt hatte Ende 2018 einen „Lagebericht“ zur Situation in Syrien vorgelegt und darin auch festgehalten, dass „in keinem Teil Syriens ein umfassender, langfristiger und verlässlicher Schutz für verfolgte Personen“ bestehe. Eine offizielle Neubewertung des Konflikts in dem Kriegsgebiet gibt es durch das Außenministerium bisher nicht.

2018 erteilte das BAMF nach eigenen Angaben 17.411 Menschen aus Syrien diesen „subsidiären Schutz“. Ist ein Antragsteller einer ernsthaften Gefahr wie etwa Kriegshandlungen, Todesstrafe oder Folter in seiner Heimat ausgesetzt, so bekommt die Person vom Bundesamt vorrübergehend „subsidiären Schutz“ zugesprochen.

Insgesamt entschied das Bundesamt 2018 über 43.875 Anträge von Syrern. 18.245 Antragsteller wurden als verfolgte Flüchtlinge und Asylsuchende anerkannt. 69 Syrer wurden abgelehnt.

Über Anträge von Syrern wird laut Innenministerium auch derzeit weiterhin entschieden, wenn diese als verfolgte Flüchtlinge oder Asylsuchende anerkannt werden. Auch Fälle, in denen nach der sogenannten „Dublin-Verordnung“ ein anderer europäischer Staat für das Asylverfahren eines Syrers zuständig ist, werden demnach weiter entschieden. Die nun von den Änderungen in den Leitsätzen betroffenen Asyl-Fälle würden „bis zur Entscheidungsreife“ bearbeitet, aber jedoch noch nicht endgültig beschieden, so das Ministerium.

Die amtsinternen „Leitsätze“ seien wichtig, damit ein Entscheider beim Bundesamt „Orientierung“ über die Sicherheitslage wie etwa politische Verfolgung in einem Land wie Syrien habe, schreibt das BAMF auf Nachfrage. „Die Leitsätze ersetzen jedoch nicht eine individuelle Prüfung und Bewertung der Asylanträge.“

Noch gilt zudem ein Abschiebeverbot, das die Innenminister auf ihrer gemeinsamen Konferenz im November zunächst bis Ende Juni verlängert hatten.

Flüchtlingshelfer und Asylanwälte befürchten nun, dass das BAMF vermehrt Syrern einen vorübergehenden Schutzstatus in Deutschland verwehrt und Anträge von Schutzsuchende aus Syrien ablehnt oder nur noch ein „nationales Abschiebungsverbot“ aus humanitären Gründen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention ausspricht, etwa weil die Versorgungslage in Syrien desolat ist.

In einem negativen Asylbescheid einer syrischen Frau von Ende März, der den Funke-Zeitungen vorliegt, heißt es beispielsweise: „Nach Erkenntnissen des Bundesamtes kann derzeit nicht mehr in allen Landesteilen Syriens von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ausgegangen werden.“ Abseits von den syrischen Metropolen Idlib, Teilen Aleppos, Raqqas und Deir ez-Zors sowie den Kurdengebieten seien Kampfhandlungen beendet.

27.04.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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