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Flüchtlinge in einer "Zeltstadt"
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Bericht Viele Ausreisepflichtige erhalten Aufenthaltserlaubnisse

Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 5.

Berlin – Viele ausreisepflichtige Ausländer bekommen in Deutschland offenbar trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, waren zum 31. Mai diesen Jahres 50.081 ehemalige Ausreisepflichtige im Ausländerzentralregister gespeichert, die eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. Das schreibt die „Welt“ in ihrer Freitagausgabe.

Diese Aufenthaltserlaubnis wird vergeben, wenn die Ausreise vom Ausländer unverschuldet unmöglich ist und zudem mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.

Wie eine Sprecherin des Ministeriums weiter mitteilte, sind 6.405 ehemalige Ausreisepflichtige mit einer Aufenthaltserlaubnis für Härtefälle registriert und weitere 6.834 ehemalige Ausreisepflichtige mit verschiedenen Aufenthaltstiteln für gut integrierte oder qualifizierte Zuwanderer und deren Angehörige.

Dem Ministerium zufolge kommt zu den genannten Angaben „noch eine statistisch nicht gesondert auswertbare Zahl von ehemals vollziehbar Ausreisepflichtigen hinzu, denen mittlerweile eine Aufenthaltserlaubnis erteilt worden ist zum Beispiel wegen Heirat mit einem Deutschen beziehungsweise Unionsbürger, einem Kind mit einem Deutschen beziehungsweise Unionsbürger“.

Die Vergabe von Aufenthaltstiteln an Ausreisepflichtige aus diesen Gründen sei deswegen nicht statistisch auswertbar, weil diese Titel an Ausreisepflichtige wie auch an nicht Ausreisepflichtige erteilt werden können und deswegen nicht gesondert im Ausländerzentralregister abrufbar seien, so die Sprecherin des Ministeriums.

30.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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