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Bundeskriminalamt BKA und Bundesamt für Verfassungsschutz
© über dts Nachrichtenagentur

Bericht Türkei wollte Spitzel im Verfassungsschutz platzieren

Zur Zeit besonders viele Stellen ausgeschrieben.

Berlin – Die Türkei hat offenbar versucht, eigene Informanten in das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einzuschleusen. Dem BfV seien bei Sicherheitsüberprüfungen zuletzt mehrere Bewerber aufgefallen, die im engen Kontakt zum türkischen Geheimdienst MIT gestanden haben sollen, berichtet die „Welt“ in ihrer Dienstagsausgabe unter Berufung auf Sicherheitskreise. Die Kölner Behörde wollte sich laut Zeitung nicht zu den Details äußern. Auch eine Anfrage an die Botschaft der Türkei sei unbeantwortet geblieben.

„Das BfV ist wie jeder andere Nachrichtendienst Ziel von strategischen Einschleusungsversuchen ausländischer Geheimdienste“, sagte eine Sprecherin des Verfassungsschutzes. „Deshalb müssen wir als Sicherheitsbehörde besonders wachsam in Bezug auf Bewerber sein.“

Da das BfV sein Personal derzeit aufstocke, seien besonders viele Stellen ausgeschrieben. Ein Nachrichtendienstler sagte der Zeitung: „Die verdächtigen Bewerber hatten sich sowohl auf Stellen für türkischsprachige Mitarbeiter als auch auf Jobs in anderen Bereichen des Verfassungsschutzes beworben.“

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Stephan Mayer (CSU), kritisierte die mutmaßlichen Spionageversuche der Türkei: „Es liegt natürlich auf der Hand, dass es generell nicht hinnehmbar ist, wenn fremde Geheimdienste unsere Nachrichtendienste zu unterwandern versuchen.“

Mayer, der auch Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages ist, erklärte, es komme „auch nicht darauf an, welches Land diesen Versuch unternimmt“. Sollte ein NATO-Partner dies tun, „wäre es natürlich besonders verwerflich“. Er gehe davon aus, dass das Thema das Parlamentarische Kontrollgremium „auch generell“ beschäftigen werde.

Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom ist der Meinung, dass nun geprüft werden müsse, ob gegen enttarnte Bewerber wegen des Verdachts der „Geheimdienstlichen Agententätigkeit“ nach Paragraf 99 des Strafgesetzbuches ermittelt werden müsse. „Auch der Versuch ist strafbar“, sagte er. Wenn der Verfassungsschutz da zu lasch sei und keine klare Kante zeige, sei die „Abschreckungswirkung für den MIT gleich Null“.

17.07.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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