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Bericht Tarifbindung schwindet weiter

„Es darf kein Vetorecht von anderen Arbeitgeberverbänden mehr geben.“

Berlin – Immer weniger Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Betrieben, die an Branchentarifverträge gebunden sind. Ihr Anteil lag im vergangenen Jahr in den westdeutschen Ländern bei nur noch 51 Prozent, in den ostdeutschen sogar bei lediglich 36 Prozent, berichtet die „Berliner Zeitung“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken im Bundestag hervor.

Ein Langzeitvergleich macht demnach deutlich, wie stark die Tarifbindung in den vergangenen zwei Jahrzehnten abgenommen hat: 1995 wurden nach Angaben des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) noch 72 Prozent der westdeutschen Arbeitnehmer nach einem Branchentarifvertrag beschäftigt und bezahlt. 2009 war der Anteil bereits auf 56 Prozent gesunken.

Mit 51 Prozent markiert das Jahr 2016 nun einen neuen Tiefpunkt. Im Osten ging der Anteil der Branchentarifvertragsbeschäftigten noch stärker zurück, nämlich von zwei Dritteln zu Mitte der 90er Jahre auf gut ein Drittel (36 Prozent) im vergangenen Jahr.

„Der tarifpolitisch gut regulierte Kern wird immer kleiner und die tarifschwachen und -freien Zonen immer größer“, kritisiert die gewerkschaftspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Jutta Krellmann. Folge dieser Entwicklung: Immer mehr Beschäftigte erhalten weniger Lohn, als ihnen unter Tarifvertragsbedingungen zustünde. Zwischen Tarifentgelten und nicht tariflich gebundenen Arbeitseinkommen klafft nämlich eine beträchtliche Lücke. Während die reale Kaufkraft der Tariflöhne zwischen 2000 und 2016 um fast 16 Prozent zulegte, stiegen die realen Bruttolöhne insgesamt preisbereinigt um nur sechs Prozent.

Die aktuellen Daten zeigen nach Auffassung der Linken, dass das 2014 verabschiedete „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ wirkungslos geblieben sei. Vom ausdrücklich formulierten Ziel der Reform, den Geltungsbereich von Tarifvereinbarungen durch mehr Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen (AVE) auszuweiten, habe man sich sogar noch weiter entfernt: Zwischen 2000 und 2005 habe es noch 376 bundesweit erlassene AVE gegeben, in den vergangenen sechs Jahren aber nur mehr 166 neue AVE. Das Gesetz habe dran nicht geändert. So seien 2015 immerhin 491 Tarifverträge allgemeinverbindlich wirksam gewesen gegenüber 443 zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Die Wirkungslosigkeit des Gesetzes macht Krellmann vor allem am Recht branchenfremder Arbeitgeber fest, Einspruch gegen einen AVE im Tarifausschuss einzulegen und so einigungswillige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände einer Branche ausbremsen. Diese Möglichkeit müsse fallen, so Krellmann: „Es darf kein Vetorecht von anderen Arbeitgeberverbänden mehr geben.“

29.08.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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