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Bericht Pläne für liberaleren Sterbehilfe-Kurs nehmen Formen an

Bürgerliches Gesetzbuch soll im familienrechtlichen Teil ergänzt werden.

Berlin – Die Pläne des Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und der stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Carola Reimann für einen liberaleren Kurs bei der Sterbehilfe nehmen konkrete Formen an. So soll das Bürgerliche Gesetzbuch im familienrechtlichen Teil ergänzt werden, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Die neue Bestimmung soll es todkranken Patienten demnach ausdrücklich erlauben, bei schwerer, unheilbarer Krankheit mithilfe eines Arztes aus dem Leben zu scheiden. Die Regelung soll ins Umfeld des Paragrafen 1901a zur Patientenverfügung gestellt werden.

Nach Ansicht Hintzes würde dies entgegenstehende Bestimmungen im Standesrecht der Ärzte unwirksam machen. „So wollen wir für mehr Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte sorgen“, sagte Hintze.

Mit seinem Vorstoß widersetzt er sich den Plänen von Fraktionschef Volker Kauder und Gesundheitsminister Hermann Gröhe, die die organisierte Beihilfe zum Suizid künftig strikt untersagen wollen.

Bislang ist die Beihilfe zur Selbsttötung – wie auch der Suizid selbst – in Deutschland straffrei. Geplant ist, dass der Bundestag im Herbst 2015 über die Vorschläge abstimmt.

28.09.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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