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"Loveparade" 2010 in Duisburg
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Bericht NRW will Zivilprozesse zu Loveparade-Unglück aussetzen

„Dies bringt mich zu der Vermutung, dass man die Polizei schützen will.“

Duisburg – Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach Informationen der „Welt“ beantragt, Zivilprozesse und Prozesskostenhilfeverfahren im Zusammenhang mit dem Duisburger Loveparade-Unglück von 2010 bis zum Abschluss eines noch nicht terminierten Strafprozesses auszusetzen. Das Landgericht Duisburg bestätigte dies auf Anfrage der „Welt“.

Die Opfer-Anwältin Bärbel Schönhof wirft dem Land vor, damit die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren bei fahrlässiger Körperverletzung und Tötung für eine mögliche Mitverantwortung von Polizisten erreichen zu wollen.

Würde nämlich in einem Zivilverfahren eine solche Mitverantwortung festgestellt, könnte dies neue strafrechtliche Ermittlungen auslösen und die Verjährungsfrist wäre unterbrochen, sagte die Anwältin, die 30 Geschädigte des Unglücks vertritt. „Dies bringt mich zu der Vermutung, dass man die Polizei schützen will und nicht an einer raschen Aufklärung, wie es zur Katastrophe kommen konnte, interessiert ist“, sagte Schönhof der „Welt“.

Weder das NRW-Innenministerium noch das Polizeipräsidium Duisburg wollten sich auf Anfrage der Zeitung zur Aussetzungsstrategie äußern. Nach Darlegungen der Staatsanwaltschaft Duisburg hat sich bei den strafrechtlichen Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht gegen die Polizei ergeben. Deshalb findet sich in ihrer Anklageschrift, die seit Februar 2014 vom Landgericht Duisburg geprüft wird, auch kein Polizeibeamter unter den zehn Beschuldigten.

Nach Schönhofs Ansicht ergibt sich jedoch aus der Aktenlage eine „klare Mitverantwortung der Polizei“ an der Loveparade-Katastrophe. „Die Polizei-Absperrung hat am Tag der Loveparade nicht funktioniert. Es waren damals zu wenige Beamte im Einsatz“, sagte Schönhof. Die Polizei sei zuvor an den Besprechungen beteiligt gewesen und hätte den Einsatz ganz anders planen müssen.

15.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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