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Bericht NPD-Verbotsantrag der Länder steht

Der Antrag soll bis Jahresende eingereicht werden.

Berlin – Der Antrag der Bundesländer für ein Verbot der NPD ist fertig und soll bis Jahresende beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden. Die Partei vertrete „eindeutig und nachhaltig die nationalsozialistische Ideologie“, heißt es laut „Welt“ in dem „VS – vertraulich“ gestempelten Antrag, der 244 Seiten und 15 Anlagen umfasst. Darin wird damit gerechnet, dass nicht nur das Bundesverfassungsgericht über ein NPD-Verbot entscheiden wird, sondern auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter hätten „die nationalen Besonderheiten der konkreten Verbotssituation“ zu berücksichtigen.

Laut dem Antrag habe der Gerichtshof „dabei die historische Entscheidung des Grundgesetzes für eine wehrhafte Demokratie als Antwort auf die Katastrophe des Nationalsozialismus und auf die scheinlegale Machtergreifung 1933“ zu respektieren. Dabei sei der Artikel 21 im Grundgesetz ausschlaggebend, wonach Parteien verfassungswidrig sind, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wollen oder sie beeinträchtigen und den Bestand der Bundesrepublik gefährden.

„Vorliegend könnte sich ein Verbot der NPD sowohl auf die Sicherung der nationalen und öffentlichen Sicherheit, die Aufrechterhaltung der Ordnung sowie die Verhütung von Straftaten stützen“, steht in dem Verbotsantrag. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lege dies „äußerst großzügig aus und lässt Parteiverbote daran nicht scheitern.“

In dem Antrag wird ausgeführt, dass die NPD in ihrem gesamten Programm Grundrechte bei Ausländern und Migranten ausschließt, weil sie nach ihrer Ideologie angeblich nicht zur Volksgemeinschaft gehören. „Schon das allein ist nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Grund, um nach der Notwendigkeit in einer demokratischen Gesellschaft ein Parteiverbot zu stützen“, heißt es im Verbotsantrag.

Was nach deutschem Verfassungsrecht gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes verstoße, erweise sich auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention als Rechtfertigungsgrund für ein Parteiverbot.

Die Prozessbevollmächtigten, die Professoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität, bereiteten den NPD-Verbotsantrag vor. Niedersachsen will ihn nun zu einem Top-Thema der Innenministerkonferenz (IMK) machen, die Anfang Dezember in Osnabrück tagt.

Der IMK-Vorsitzende, der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD), und der derzeitige Bundesratspräsident, Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), möchten den Verbotsantrag gerne bereits zum Monatsende öffentlich vorstellen. Doch das wird intern noch diskutiert, da es als Affront gegen die IMK verstanden werden könnte.

Nach „Welt“-Informationen wollen die Innenminister der Länder und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) jetzt schriftlich testieren, dass das Beweismaterial gegen die NPD ohne die Hilfe von V-Leuten des Verfassungsschutzes gesammelt wurde. Mehrere Ressortchefs hatten dies bisher abgelehnt und wollten stattdessen nur die Präsidenten der Landesämter für Verfassungsschutz unterschreiben lassen. Ohne die Testate wäre es wahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht Klarnamen von V-Leuten genannt haben möchte.

22.11.2013 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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