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Gefängnis
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Bericht Länder machen selten Gebrauch von Warnschussarrest

Bislang nur etwa 416 Warnschussarreste vollstreckt worden.

Berlin – Ein Jahr nach Inkrafttreten des sogenannten Warnschussarrestes machen die Bundesländer offenbar nur sehr zurückhaltend Gebrauch von der neuen Sanktionsmöglichkeit im Kampf gegen Jugendkriminalität. Dies berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Freitagsausgabe.

Eine Umfrage in den Justizministerien der Bundesländer hat ergeben, dass in Deutschland bislang nur etwa 416 Warnschussarreste vollstreckt worden sind. Die Zahl könnte sich noch um einige wenige Fälle erhöhen, weil den Behörden teilweise nur die Statistiken bis Ende 2013 vorliegen.

Die Bremer Justiz verzichtete demnach ganz darauf, einen solchen Warnschussarrest zu verhängen. In Berlin wurde er bislang nur in einem einzigen Fall vollstreckt. Niedersachsen nennt die Zahl der 39 dort vollzogenen Warnschussarreste „ausgesprochen niedrig“.

Das Justizministerium in Brandenburg meldet nur zwei Fälle und verweist auf eine Studie aus dem Jahr 2010, wonach die Rückfallquote nach verbüßtem Jugendarrest bei 70 Prozent liege. Im Freistaat Bayern wurde der Warnschussarrest 92 Mal vollstreckt. Der jüngste Straftäter war erst 14 Jahre alt.

Justizminister Winfried Bausback (CSU) verteidigte den Warnschussarrest gegen Kritik. „Sie können einem jungen Verurteilten so das Unrecht und die Konsequenzen seines Fehlverhaltens nachdrücklich und spürbar vor Augen führen“, sagte Bausback der SZ.

Im März 2013 hatte die damals schwarz-gelbe Bundesregierung das Jugendstrafrecht verschärft und mit dem Warnschussarrest die Möglichkeit geschaffen, zusätzlich zu einer Jugendstrafe auf Bewährung Straftäter bis zu vier Wochen lang einsperren zu können.

07.03.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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