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Bericht Verfahren gegen 19 EU-Staaten wegen Asylpolitik eingeleitet

Auch Deutschland betroffen.

Berlin – Unmittelbar vor dem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs zur Flüchtlingskrise wird die Europäische Kommission unter der Leitung von Präsident Jean-Claude Junker 40 Vertragsverletzungsverfahren gegen 19 EU-Länder einleiten. Ihnen wird vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben.

Betroffen sind davon neben Deutschland unter anderem auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien sind dagegen ausgenommen, weil sie an der EU-Asylgesetzgebung nicht teilnehmen. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf informierte EU-Kreise.

Konkret wirft Brüssel den Mitgliedstaaten vor, die bestehende europäischen Gesetze zur Anerkennung von Flüchtlingen (RL 2011/95/EU), über die Mindestnormen für Asylverfahren (RL 2013/32/EU) und über die Aufnahmebedingungen von Asylbewerbern (RL 2013/33/EU) nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben.

„Es nützt nichts, bei Gipfeltreffen über neue Regeln in der Migrationspolitik zu beraten, wenn die bestehende Gesetzgebung nur völlig unzureichend eingehalten wird. Verantwortung und Solidarität müssen in der Asylpolitik Hand in Hand gehen“, hieß es in hohen EU-Kreisen.

Als erste Maßnahme werden die betreffenden Staaten von der EU-Kommission ein Mahnschreiben erhalten. Sie haben dann zwei Monate Zeit darauf zu antworten. Sollten die EU-Länder die bestehende europäische Asylgesetzgebung dann immer noch nicht ordnungsgemäß umsetzen, droht ihnen eine Anklage vor dem Europäischen Gerichtshof, berichtet die „Welt“ unter Berufung auf EU-Kreise weiter.

23.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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