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Bericht Koalition weicht Termingarantie für Kassenpatienten auf

Laut Entwurf wird die Termingarantie nicht vor Herbst 2015 wirksam.

Berlin – Die große Koalition will die von ihr angekündigte Termingarantie für Kassenpatienten wieder aufweichen: Die Verpflichtung der geplanten ärztlichen Servicestellen, jedem gesetzlich Versicherten einen Termin beim Facharzt mit einer Wartezeit von maximal vier Wochen zu vermitteln, soll lediglich unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Das geht aus einem ersten Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das entsprechende Gesetz hervor, aus dem die „Berliner Zeitung“ (Freitagsausgabe) zitiert.

Danach muss die Vier-Wochen-Frist nur dann eingehalten werden, wenn eine Behandlung innerhalb dieses Zeitraumes tatsächlich auch „medizinisch erforderlich“ ist. Eine Terminvergabe innerhalb der vier Wochen sei nach der Gesetzesbegründung zum Beispiel dann nicht nötig, „wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand ohne Behandlung verschlechtert oder eine längere Verzögerung zu einer Beeinträchtigung des angestrebten Behandlungserfolges führt“. In diesem Fall müsse die Servicestelle einen Termin nur noch in einer „angemessenen Frist“ vermitteln. Näheres dazu sei im Arbeitsentwurf nicht geregelt.

Damit bekämen die Servicestellen, die von den Ärzten ohnehin abgelehnt würden, einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Bearbeitung der Anfragen von Patienten.

Eine weitere Bedingung für die Einhaltung der Vier-Wochen-Frist sei das Vorliegen einer Überweisung zum Facharzt. Das ist laut Entwurf nur dann nicht nötig, wenn es um einen Termin bei Augen,- Kinder- und Frauenärzte geht, berichtet die Zeitung weiter.

Lägen die genannten Bedingungen vor und könnten die Servicestellen keinen Termin innerhalb von vier Wochen organisieren, müsse den Patienten ein Behandlungstermin in einer Klinik angeboten werden.

Laut Arbeitsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ wird die Termingarantie nicht vor Herbst 2015 wirksam, schreibt die BZ. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind dem Entwurf zufolge erst sechs Monate nach Verkündung des Gesetzes verpflichtet, die Servicestellen in Betrieb zu nehmen. Das Gesetz dürfte laut BZ frühestens im April oder Mai 2015 in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

09.10.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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