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Bericht Interner Streit beim BND über Datenweitergabe

Der BND habe bestehende Regeln für die Übermittlung von Daten offenbar ignoriert.

Berlin – Vertrauliche E-Mails und Dokumente aus BND und Kanzleramt zeigen laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ erstmals das ganze Bild eines Rechtsstreites innerhalb von BND und Kanzleramt über die Bewertung der Übermittlung von 500 Millionen Metadaten an den US-Geheimdienst NSA im Dezember 2012: Die Dokumente machen demnach deutlich, dass im BND bis dahin bestehende Regeln für die Übermittlung von Daten offenbar ignoriert wurden.

Die Regeln lassen die Übermittlung von Daten an einen ausländischen Geheimdienst nur in engen rechtlichen Grenzen zu. Darauf verwiesen auch eine Dienstanweisung aus dem Bundeskanzleramt an den BND aus dem Jahr 1996 und eine BND-interne Dienstvorschrift, schreibt die SZ.

Nach den Akten haben sich BND-Chef Gerhard Schindler und ein Beamter aus der Leitungsebne des BND am Wochenende vor dem 5. August 2013 getroffen, um eine neue Rechtskonstruktion für die Datenübermittlung an die NSA auf den Weg zu bringen, berichtet die SZ. Diese sollte die Übermittlung an die NSA nachträglich legalisieren. Einen Wunsch aus dem Kanzleramt nach einer rechtlichen Stellungnahme zu den Medienberichten habe das BND-Justitiariat nur unter der Auflage Rechnung tragen können, die Vorgaben von Schindler und seines Spitzenbeamten umzusetzen.

In einer Mail vom 5. August 2013 übermittelt dem Bericht zufolge U.K. aus der Leitungsebene an das Justitiariat die von Präsident Schindler „und mir am Wochenende grob entwickelte Argumentationslinie. Ich bitte diese im Aufbau beizubehalten.“ Die in Bad Aibling abgesaugten Satelliten-Daten sollten demnach zu „im Ausland erhoben“ umetikettiert werden. Das BND-Gesetz (BNDG) gelte dann nicht. Zum anderen seien von nun an „Metadaten von Ausländern im Ausland (Telefonnummern oder E-Mail-Adresse) keine personenbezogenen Daten“.

Aus dieser Vorgabe entwickelte das BND-Justitiariat ein vierseitiges Kurzgutachten, schreibt die SZ. Dagegen habe die BND-Datenschutzbeauftragte protestiert. Noch am selben Tag habe sie in einer als „geheim“ eingestuften Mail geschrieben, sie halte an ihrer zuvor übersandten Stellungnahme fest, wonach sehr wohl der „Geltungsbereich des BNDG eröffnet ist!“.

Ähnlich habe später die Leiterin des zuständigen Referates 601 im Bundeskanzleramt argumentiert. Sie und zwei ihrer Mitarbeiter hätten sich in Anrufen und Mails dezidiert gegen das neue Rechtskonstrukt gestellt, schreibt die SZ.

Die Referatsleiterin habe etwa in einem Vermerk über ein Treffen am 6. August 2013 mit BND-Präsident Gerhard Schindler und dem Leiter ihrer Abteilung 6, Günter Heiß geschrieben: „Ich habe mehrfach ausführlich begründet, warum diese Rechtsauffassungen“ aus ihrer Sicht „nicht vertretbar sind“. Für den damaligen Kanzleramts-Chef Ronald Pofalla sei dieses Gutachten „keine gute Beratung“. Die Referatsleiterin wird an diesem Donnerstag als Zeugin im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages erwartet.

12.11.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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