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Heiko Maas
© SPD Saar / CC BY-SA 3.0

Bericht Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht wird entschärft

Bundesjustizminister Heiko Maas reagiert auf die Kritik an seinem Gesetzentwurf.

Berlin – Wenige Tage vor seiner Verabschiedung durch den Bundestag wird der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ (Dienstagsausgabe) in einigen wichtigen Punkten entschärft. Dabei gehe es um den Umgang mit Nacktbildern.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wollte die Regeln dafür drastisch verschärfen. Sein Gesetzentwurf sah deshalb eine Änderung des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs vor. Demnach sollte künftig jeder mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, der „unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt“. Wer ein derart gemachtes Foto „verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht“, sollte sogar mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können.

Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf von Maas im September gebilligt, an diesem Donnerstag sollte er vom Bundestag endgültig verabschiedet werden. Maas hatte versprochen, „den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts führen“ zu wollen.

Die von ihm vorgeschlagenen Änderungen waren allerdings von vielen Experten kritisiert worden. Sie beklagten, der Gesetzentwurf würde auch eigentlich unverfängliche Handlungen kriminalisieren. Urlauber, die versehentlich Nackte am Strand fotografierten, könnten sich genauso strafbar machen wie Menschen, die Bilder von nackt planschenden Kindern von Freunden machten. Auch der Bundesrat und Rechtsexperten der Bundestagsfraktionen hatten einen Überprüfung verlangt.

Maas reagiert nun auf die Kritik: Das unbefugte Fotografieren unbekleideter Personen soll jetzt nicht mehr generell strafbar werden, berichtet die SZ. Stattdessen soll nur noch die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher geahndet werden – und auch dies nur, wenn die Bilder gemacht werden, um sie zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen.

Außerdem gebe es eine weitere Einschränkung: Künftig soll nur noch die unbefugte Verbreitung solcher Bilder unter Strafe gestellt werden. Wenn Eltern beispielsweise Aufnahmen ihrer 17-jährigen Tochter für einen Dessous-Katalog billigten, wäre das kein Verstoß gegen das Gesetz mehr.

Auch die Weitergabe von Nacktbildern von Erwachsenen soll künftig nicht mehr generell strafbar sein. Dies soll nur noch für Nacktbilder gelten, die „geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden“. Außerdem soll die Verbreitung von Fotos geahndet werden, „die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen“.

An diesem Mittwoch muss der Rechtsausschuss die Änderungen noch billigen. Am Donnerstag soll der geänderte Gesetzentwurf dann auch vom Bundestag beschlossen werden.

11.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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