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Bericht Deutschland droht wegen Sprachtests EU-Verfahren

Ein entsprechendes Pilotverfahren sei abgeschlossen, weitere Schritte vorbehalten.

Berlin – Deutschland droht wegen der immer noch verpflichtenden Deutschtests für nachziehende türkische Ehepartner ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Das geht aus einer schriftlichen Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesinnenministerium, Ole Schröder, auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dagdelen hervor, über die der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Juli den obligatorischen deutschen Sprachtest beim Ehegattennachzug kassiert. Die 2007 eingeführte Prüfung als Voraussetzung für die Einwanderung des Ehepartners sei nicht mit einem früheren Abkommen zwischen der EU und der Türkei vereinbar und erschwere die Familienzusammenführung, urteilten die Luxemburger Richter.

Statt das Urteil umzusetzen und auf Sprachnachweise künftig zu verzichten, führte die Bundesregierung aber lediglich eine Härtefallregelung ein.

In seinem Schreiben räumte Schröder der Zeitung zufolge nun ein, dass die Europäische Kommission der Bundesregierung am 13. Januar 2015 mitgeteilt habe, dass sie die Umsetzung des EuGH-Urteils für unzureichend halte. Ein entsprechendes Pilotverfahren sei abgeschlossen, weitere Schritte vorbehalten. Der nächste Schritt ist damit die Eröffnung eines offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens.

Dass die Pflicht zum Deutschtest weiter besteht, nannte Dagdelen einen organisierten Rechtsbruch und Schikane. Die Bundesregierung bestehe auf einer Regelung, „die Tausende Ehegatten zwangsweise voneinander trennt und ignoriert das höchstrichterliche Urteil auf skandalöse Weise“. Die Härtefallregelung sei noch dazu weitgehend wirkungslos, kritisierte sie.

19.02.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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