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Bericht Behörden können „Ehe für Alle“ erst Ende 2018 voll umsetzen

Ämter benötigen für die technische Umsetzung des Gesetzes mindestens neun Monate.

Berlin – Die „Ehe für Alle“ tritt zwar offiziell am 1. Oktober in Kraft, umgesetzt werden kann das Gesetz aber von den Behörden wahrscheinlich erst ab 1. November 2018.

Wie die „Bild“ (Donnerstag) unter Berufung auf interne „Anwendungshinweise“ des Bundesinnenministeriums berichtet, benötigen die Ämter für die technische Umsetzung des Gesetzes mindestens neun Monate Zeit. Dem Papier des Innenministeriums zufolge müssten „die für das Personenstandswesen eingesetzten elektronischen Fach-, Register- und Datenaustauschverfahren angepasst werden“.

Den Technikern und Softwareexperten stehe für einen solchen Versionswechsel „in der Regel ein Vorlauf von jeweils neun Monaten zur Verfügung“, heißt es darin weiter. Außerdem würden solche großen Änderungen regelmäßig zum 1. November eines Jahres vorgenommen.

„Die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften des Personenstandsrechts mit programmtechnischen Auswirkungen werden deshalb erst 2018 in Kraft treten können.“

Wegen der Verzögerungen können auch die Eintragungen im Eheregister nicht rechtzeitig geändert werden, so dass die Partner einer gleichgeschlechtlichen Ehe darin weiter als „Ehefrau“ und „Ehemann“ bezeichnet werden, schreibt die Zeitung weiter. Das müsse von den gleichgeschlechtlichen Ehegatten bis zur technischen Umstellung 2018 „hingenommen werden“, heißt es in den Anwendungshinweisen weiter.

31.08.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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