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Bericht Atomausstieg noch in diesem Jahr vor Verfassungsgericht

Das Urteil könnte den Weg zu Schadenersatzklagen frei machen.

Berlin – Vier Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima will das Bundesverfassungsgericht jetzt die Rechtmäßigkeit des deutschen Atomausstiegs überprüfen: Die Karlsruher Richter wollen laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ noch in diesem Jahr darüber befinden, ob das Atomausstiegsgesetz von 2011 mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das gehe aus der bislang noch unveröffentlichten „Jahresvorausschau 2015“ des Bundesverfassungsgerichts hervor.

Das Urteil könnte den Energiekonzernen den Weg zu Schadenersatzklagen gegen die Bundesregierung in einer Höhe von bis zu 22 Milliarden Euro öffnen. Auf diesen Betrag summiert sich nach inoffiziellen Verlautbarungen aus dem Kreise der Atomstrom-Produzenten der Schaden, der ihnen durch die 13. Novelle des Atomgesetzes entstanden ist, schreibt die Zeitung weiter. Allerdings würde die genaue Höhe einer etwaigen Entschädigung erst nach einem weiteren, vermutlich langjährigen Zivilrechtsverfahren feststehen.

In der jetzt anstehenden Verhandlung in Karlsruhe machen die drei Betreiber von Atomkraftwerken Eon, RWE und Vattenfall geltend, dass das nach Fukushima erlassene Atomausstiegsgesetz einer staatlichen Enteignung gleichkomme. Nach der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes stehe ihnen im Falle einer Enteignung eine Entschädigung zu.

Ein Sprecher des Gerichts in Karlsruhe bestätigte auf Nachfrage der „Welt am Sonntag“, dass der 1. Senat eine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der drei AKW-Betreiber Eon, RWE und Vattenfall noch im Laufe des Jahres 2015 anstrebt. Ob es auch zu einer mündlichen Verhandlung komme, stehe noch nicht fest. Beobachter halten eine mündliche Verhandlung jedoch für wahrscheinlich, dass es sich bei dieser Verfassungsbeschwerde um ein Verfahren von herausragender Bedeutung handele, das von großem öffentlichen Interesse sei.

Der südwestdeutsche AKW-Betreiber EnBW (Neckarwestheim, Philippsburg) ist an der Verfassungsklage nicht beteiligt, weil er als Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand nicht Grundrechtsschutz beanspruchen kann.

In dem anstehenden Verfahren wird aus Sicht der atomkritischen Grünen im Bundestag auch über die Qualität der Energiewende-Politik der Bundesregierung geurteilt: „Hoffentlich scheitern die Energiekonzerne mit ihren Klagen“, sagte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Oliver Krischer: „Denn für die handwerklichen Fehler der miesen Politik der damaligen Bundesregierung – ob absichtlich oder nicht – müssen am Ende die Steuerzahler geradestehen.“

Die Bundesregierung entsendet zur Abwehr der Verfassungsbeschwerde ein zweiköpfiges Juristenteam nach Karlsruhe. Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers und der Essener Experte für Umweltrecht, Gregor Franßen von der Kanzlei Heinemann & Partner wollen darlegen, warum sich die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes nicht auf die Betriebsgenehmigung für finanziell vollständig abgeschriebene Atomkraftwerken erstrecken könne.

Angesichts eines 40-jährigen politischen Streits um die Atomkraft könnten sich die AKW-Betreiber auch schlecht auf Vertrauensschutz berufen, argumentieren die Juristen: Mit einem politisch angeordneten Aus für die Atomkraft habe die Branche praktisch seit Jahren ständig rechnen müssen.

15.03.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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