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Flugpassagiere vor der Passkontrolle
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Bericht 20 Islamisten reisen trotz Passentzug in den Dschihad

Personen stand ein Personalausweis zur Verfügung.

Berlin – Mindestens 20 Islamisten konnten offenbar trotz Passentzug bislang aus Deutschland in den Bürgerkrieg nach Syrien und in den Irak reisen. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke).

„In mindestens 20 Fällen kann nachvollzogen werden, dass eine Ausreise trotz bestehender Verfügung, Deutschland nicht zu verlassen, und entsprechenden Entzug des Reisepasses erfolgte und diesen Personen ein Personalausweis zur Verfügung stand“, heißt es der Zeitung zufolge in dem Papier des Bundesinnenministeriums.

Die Islamisten seien per Flugzeug als auch auf dem Landweg nach Syrien und in den Irak gereist. Bei einigen sei „die Ausreise aus Nachbarstaaten, etwa Niederlande oder Belgien, erfolgt, um hierdurch die Abfrage von nationalen Fahndungsdateien zu entgehen.“

Die Linke-Politikerin Jelpke kritisierte die von der Bundesregierung geplante Gesetzesänderung zum Entzug des Personalausweises bei gewaltbereiten Islamisten. Dschihadisten Reisebewegungen müssten bekämpft werden, so die Bundestagsabgeordnete. Dies müsse jedoch ohne Verletzung von Grundrechten geschehen.

„Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die Sicherheitsbehörden ohne richterliche Anordnung den Entzug eines Personalausweises und die Ausgabe eines Ersatzpapiers mit Ausreisesperrvermerk anordnen können“, so Jelpke. „Ein Richtervorbehalt wäre aus rechtsstaatlicher Sicht das mindeste, allerdings ist generell fraglich, ob dieser Eingriff verhältnismäßig ist.“

Ein Ersatzpass für Extremisten, wie ihn Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) angekündigt hatte, führe außerdem zu einer „Stigmatisierung der Betroffenen bei Vorlegen der Ersatzpapiere in Alltagssituationen, etwa am Postschalter bei der Entgegennahme von Paket-Sendungen“, kritisierte Jelpke weiter.

Zudem seien von der geplanten Gesetzesänderung nicht nur radikale Islamisten betroffen. So könnte auch Kurden, die sich der PKK-Guerilla zum Kampf gegen den IS anschließen wollen, der Personalausweis mit dem Verweis auf Einstufung der PKK als terroristischer Organisation entzogen werden, so Jelpke.

Am Mittwoch soll im Bundeskabinett über eine entsprechende Änderung des Passgesetzes abgestimmt werden. Personen, bei denen begründeter Verdacht besteht, dass sie sich im Ausland terroristischen Organisationen anschließen wollen, soll zukünftig neben dem Reisepass auch der Personalausweis entzogen werden. Für eine Maximaldauer von 18 Monaten und eine Gebühr von zehn Euro soll den Betroffenen anschließend ein Ersatzdokument ausgestellt werden, dass eine Ausreise verbietet.

13.01.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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