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Verteidigungsministerium
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Berater-Affäre Externe nutzten interne Büros und E-Mailadressen

Der Untersuchungsausschuss hat die Befragung weiterer Zeugen beschlossen.

Berlin – Mitarbeiter privater Beratungsfirmen haben Büros, Briefköpfe und interne E-Mail-Adressen des Verteidigungsministeriums genutzt. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.

Die Berater waren laut des Berichtes teils so eng an das interne IT-Netzwerk angebunden, dass es sie selbst verwunderte. Besonders betroffen sei die Abteilung CIT. Gerade hier seien Büros und interne Berechtigungen ausgestellt und extern genutzt worden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eigene Recherchen.

Die Verhältnisse beschäftigen auch den Untersuchungsausschuss im Bundestag, der die so genannte „Berateraffäre“ politisch aufarbeiten soll. Ein früherer Berater berichtete dem Gremium zuletzt, er habe mehrere E-Mailadressen der Bundeswehr gehabt: Zunächst als Reservist, dann als Berater. Die Adresse habe dabei aber nicht den Zusatz „extern“ erhalten, sondern nur eine „2“ hinter seinem Vornamen. Empfängern von E-Mails war also unklar, wer unter der Adresse schrieb – eben ein Berater.

Interne Accounts mit dem Hinweis „Partner“ hingegen wurden von Beratern kaum genutzt. Stattdessen verwendeten Einzelne offizielle Briefköpfe und Signaturen des Verteidigungsministeriums, was nicht den Regeln entsprach. Über interne Postfächer wurden auch Verschlusssachen geteilt und verschickt, so die Zeitung weiter.

Inzwischen soll die Praxis im Verteidigungsministerium abgestellt worden sein. Den laufenden Untersuchungsausschuss wollte ein Sprecher auf Anfrage der Zeitung nicht kommentieren.

Aus dem Gremium selbst kommt scharfe Kritik. Der Abgeordnete Dennis Rohde (SPD) hält einen „erheblichen Kontroll- und Sicherheitsverlust“ für möglich, wenn Staatsaufgaben an Dritte vergeben werden.

Tobias Lindner, verteidigungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, sagte der Zeitung: „Das Ministerium hatte anscheinend keine Vorgaben, externe Personen klar von Beamten zu unterscheiden.“

Der Untersuchungsausschuss hat die Befragung weiterer Zeugen beschlossen und wird demnach bis mindestens Februar 2020 bestehen. Auch die ehemalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird vermutlich aussagen müssen.

20.10.2019 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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