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Verkehr Bäume für „Stuttgart 21“-Baustelle können gefällt werden

Eisenbahn-Bundesamt erteilt lange erwartete Genehmigung – BUND zieht vor Gericht.

Stuttgart – Die umstrittenen Baumfällarbeiten für das Bahnprojekt “Stuttgart 21″ können nach langer Verzögerung bald beginnen. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilte der Bahn am Donnerstag die Genehmigung, im Stuttgarter Schlossgarten rund 176 Bäume zu fällen oder verpflanzen. Der BUND kündigte umgehend an, gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit einem Eilantrag vorzugehen. Die Bahn zeigte sich erfreut über die lange erwartete Entscheidung der Aufsichtsbehörde.

Das Unternehmen muss bis Ende Februar im Stuttgarter Schlossgarten 68 Bäume versetzen und mehr als 100 fällen, um im Zeitplan zu bleiben. Da ihr bislang die artenschutzrechtliche Genehmigung fehlte, hatte die Polizei die Vorbereitung zur Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gestoppt.

Das EBA begründete die Genehmigung damit, dass nach den vorliegenden Unterlagen die “naturschutzfachlichen Probleme untersucht und bewältigt” seien. Entsprechende Schutzmaßnahmen habe die Bahn vorgesehen. Die örtlich zuständigen Naturschutzbehörden seien eingebunden worden.

Projektsprecher Wolfgang Dietrich sagte, nun könne die Bahn das Baugelände freimachen. Das Unternehmen habe alles Notwendige getan, um seltene Tierarten während der Baumarbeiten im Mittleren Schlossgarten zu schützen.

Laut EBA hat die Bahn bei dem betroffenen Abschnitt seit 2005 Baurecht und kann mit den geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen deshalb beginnen. “Die anstehenden Fällungen sind nicht Bestandteil der Grundwassermanagementarbeiten, für die der VGH Mannheim eine nachträgliche Beteiligung des BUND angeordnet hat”, teilte die Behörde weiter mit.

Der BUND ist hingegen der Auffassung, dass die Bäume so lange nicht gefällt oder versetzt werden dürfen, bis das Planänderungsverfahren für das Grundwassermanagement beendet ist.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Andreas Schwarz, verwies darauf, dass unabhängig von der Entscheidung des EBA das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofes gelte, das die Verletzung des Mitwirkungsrechts des BUND bestätigt habe. Für das Grundwassermanagement gebe es deshalb weiterhin kein Baurecht.

Der VGH hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass für Änderungen am Grundwassermanagement im Schlossgarten naturschutzrechtliche Auflagen nicht berücksichtigt worden seien und der BUND angehört werden müsse.

BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender sagte auf dapd-Anfrage, sie sehe “gute Chancen”, dass die Baumfällungen vom Gericht verboten würden. Ein Eilantrag habe zwar keine aufschiebende Wirkung. Sie gehe aber davon aus, dass Stuttgarts Polizeipräsident Thomas Züfle keinen Polizeieinsatz anordne, bevor die Rechtslage eindeutig sei.

Wann die Räumung des Schlossgartens und die Fällungen beginnen können, hängt nun davon ab, wann die Polizei mit der Vorbereitung ihres Einsatzes fertig ist. Polizeipräsident Züfle muss für den Großeinsatz wieder Hundertschaften aus anderen Bundesländern anfordern. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte bereits am Mittwoch grünes Licht für die Räumung des Protestcamps im Schlossgarten gegeben, für den Fall, dass das EBA die Baumfällungen genehmigt.

Die Aktivisten aus dem Protestcamp im Mittleren Schlossgarten kündigten heftigen Widerstand an, sollten die Bäume gefällt werden. Mehrere hundert Menschen würden versuchen, die Rodung zu verhindern, sagte der Sprecher der Parkbesetzer, Niko Zahn, auf dapd-Anfrage. “Es werden auf jeden Fall deutlich mehr werden als beim Südflügel.” Vor rund zwei Wochen hatten zwischen 600 und 1.000 Demonstranten den Bahnhofsflügel blockiert, um den Abriss zu verhindern.

26.01.2012 - dapd / newsburger.de

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