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Flüchtlings Erstaufnahmelager Jenfelder Moorpark
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Bargeldeinzug bei Flüchtlingen Vorbehalte bei Linken und Grünen

„Wer Asyl beantragt, nutzt ein Grundrecht.“

Berlin – Linke und Grüne haben Vorbehalte gegen die Praxis deutscher Behörden, das Bargeld von Flüchtlingen bis auf einen Selbstbehalt zu konfiszieren. Die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke kritisierte das Vorgehen der Polizei als „unverhältnismäßig“. Sie sagte dem „Tagesspiegel“ (Freitagausgabe): „Zwar ist es nach dem Gesetz zulässig, eine präventive Sicherheitsleistung zur Begleichung von Verfahrenskosten oder Strafen einzubehalten. Allerdings werden Verfahren wegen unerlaubter Einreise in der Regel nach Stellung des Asylantrages eingestellt. Und Gelder für die Begleichung der Kosten einer späteren Abschiebung einzubeziehen, erscheint mir ebenfalls unzulässig.“

Die Bundestagsabgeordnete erklärte weiter: „Wer Asyl beantragt, nutzt ein Grundrecht. Das darf – auch im Ablehnungsfall – nicht mit Kosten verbunden sein.“ Auch aus sozialrechtlicher Sicht dürfte ihres Erachtens nach das Vermögen eines Flüchtlings nicht einfach von der Polizei eingezogen werden. Schließlich sei es im Asylbewerberleistungsgesetz ja vorgesehen, dass ein Flüchtling erst einmal sein eigenes Geld aufbrauche, bevor er einen Anspruch auf öffentliche Zuwendungen habe.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck hält es prinzipiell für richtig, dass Asylbewerber vor dem Bezug von Leistungen eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen.

21.01.2016 - newsburger.de

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