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"Bank Drops" Staatsanwaltschaft warnt vor illegalen Konten

„Die Täter verwenden in der Regel gefälschte Ausweisdokumente.“

Berlin – Der Handel mit illegalen Bankkonten bereitet Polizei und Staatsanwaltschaften zunehmende Sorgen. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ blüht in einschlägigen Internetforen das Geschäft mit Konten, die unter falscher Identität eröffnet wurden. Diese sogenannten „Bank Drops“ werden von Kriminellen vor allem für Betrügereien im Online-Handel genutzt – entweder über reale Plattformen wie Ebay oder Amazon oder über eigens gegründete, nur auf Betrug angelegte Webshops.

„Die Täter verwenden in der Regel gefälschte Ausweisdokumente“, sagte Georg Ungefuk von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) in Gießen. Der Staatsanwalt bearbeitet derzeit mehrere Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit illegalen Konten.

Konten unter falschem Namen sind kein ganz neues Phänomen. Weder bei den Banken noch bei der Finanzaufsicht BaFin will man denn auch eine Zunahme solcher Betrugsfälle bei der Kontoeröffnung beobachtet haben. Dass allerdings gefälschte Konten neuerdings als Werkzeug für andere Kriminelle systematisch gehandelt und unverhohlen im Internet angeboten werden, ist auch aus Sicht der Branche eine neue Dimension.

Die Banken fehlen bislang die Mittel, das Geschäft mit Bankdrops zu unterbinden. Mit einem falschen Pass lässt sich im Prinzip in jeder Bankfiliale ein Konto auf einen fiktiven Namen eröffnen. Auch Direktbanken, bei denen die Deutsche Post mit ihrem PostIdent-Verfahren die Verfizierung übernimmt, sind per gefälschtem Ausweis schnell ausgetrickst. In Einzelfällen, berichtet Staatsanwalt Ungefuk, seien sogar Mitarbeiter der Verifizierungsdienste bestochen worden oder hätten sich gegen eine Gegenleistung an dem Betrug beteiligt. „Es ist ein Glücksgriff für die Kriminellen, wenn sie jemanden finden, der ihnen dort Konten freischaltet.“

Wirklich verhindern könne man solche illegalen Konten kaum, beteuern Branchenvertreter. „Bei der Kontoeröffnung müssen Banken und Sparkassen die strengen Vorgaben des Geldwäschegesetzes beachten und die Angaben zur Person anhand eines gültigen Ausweisdokumentes überprüfen“, heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft, des Dachverbandes der Banken und Sparkassen. Die Mitarbeiter würden auch entsprechend geschult. Doch selbst unter Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen könne eine betrügerische Kontoeröffnung nicht restlos ausgeschlossen werden.

06.09.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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