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Haftregeln Baden-Württemberg lehnt Lockerung für Mörder ab

Urlaub auch künftig erst nach zehn Jahren erlaubt.

Stuttgart – Das Land Baden-Württemberg will die bisherigen Regelungen für den Urlaub von Schwerverbrechern in Haft nicht lockern. „Wir planen also nicht, die Regelung einiger Bundesländer, die zunächst ein Entwurf und optional ist, zu übernehmen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) am Dienstag in Stuttgart auf dapd-Anfrage. In Baden-Württemberg erhalten zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher wie Mörder frühestens nach zehn Jahren einen Hafturlaub von bis zu 21 Tagen.

Stickelberger sagte weiter, mit der Regelung werde „ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Sicherheit und dem Interesse der Gefangenen an Sozialkontakten außerhalb einer Justizvollzugsanstalt“ erreicht. Daher werde an der bisherigen Regelung festgehalten. In Baden-Württemberg ist der Hafturlaub im Justizvollzugsgesetzbuch geregelt, das seit 2010 in Kraft ist.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass zehn Bundesländer die Haftregeln für Schwerverbrecher lockern wollen. Demnach sollen zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter nicht erst nach zehn, sondern bereits nach fünf Jahren im Gefängnis einen Langzeitausgang von bis zu 21 Tagen erhalten.

Neben Brandenburg prüfen auch Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und alle ostdeutschen Bundesländer eine Neuregelung. Bislang galt ein Bundesgesetz, wonach Schwerverbrecher erst nach zehn Jahren Hafturlaub bekommen dürfen. Seit der Föderalismusreform sind aber die Länder für den Strafvollzug zuständig.

Eine Sprecherin von Stickelberger sagte, Schwerverbrecher in Baden-Württemberg hätten auch schon während der ersten zehn Jahre in Haft die Möglichkeit, soziale Kontakte außerhalb des Gefängnisses zu unterhalten. Beispielsweise könnten Häftlinge unter Aufsicht für einige Stunden das Gefängnis verlassen.

10.04.2012 - dapd / newsburger.de

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