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Flüchtlinge auf der Balkanroute
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Asylrechtler Obergrenze nicht rechtsverbindlich

„Alles andere wäre auch schwierig.“

Berlin – Der Konstanzer Asylrechtler Daniel Thym sieht im Flüchtlingskompromiss zwischen CDU und CSU keine rechtsverbindliche Obergrenze, sondern nur eine politische Zielvorgabe.

„Alles andere wäre auch schwierig. Denn jeder, der an der Grenze mit einem Asylgesuch vorstellig wird, hat auch Anspruch auf ein Verfahren“, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz dem „Handelsblatt“ (Dienstag).

Die Unionsparteien blieben in ihrem Papier wohl bewusst unkonkret, um Spielraum für die Gespräche mit Grünen und FDP zu haben, glaubt Thym: „Nehmen Sie die Forderung nach wirksamer Sicherung der EU-Außengrenzen. Was soll das konkret bedeuten? Schließt das die umstrittene Kooperation mit libyschen Behörden ein oder nicht? Das lassen CDU und CSU bewusst im Unklaren.“

Durchaus positiv sieht der Jurist den Vorschlag, neu ankommende Flüchtlinge in Entscheidungs- und Rückführungszentren zu konzentrieren, so wie es bisher für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gilt. Wenn es dem Flüchtlingsamt BAMF wirklich dauerhaft gelinge, über neue Asylgesuche innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden, dann könne es auch Antragstellern aus anderen Herkunftsländern zugemutet werden, für diese Zeit in einem zentralen Entscheidungszentrum zu bleiben, sagte Thym.

09.10.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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