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Medien Kartellamtsentscheidung könnte Zuschauer ausschließen

Piel: Nicht im Sinne der Zuschauer.

Köln – Die ARD hat die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur zentralen Vermarktung der Bundesligarechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit Bedauern aufgenommen. Die ARD-Vorsitzende Monika Piel sagte am Samstag in Köln, dies sei nicht im Sinne der Zuschauer. “Diese Entscheidung birgt die Gefahr, dass die DFL mit einer Erstausstrahlung von Bildern des Bundesliga-Spieltages im Netz einen großen Teil des Publikums ausschließt.”

Das Kartellamt hatte am Freitag auch die Pläne der DFL gebilligt, die erste freie Ausstrahlung der Höhepunkte des Spieltages ab 2013 möglicherweise an einen Internetanbieter zu vergeben. Im Fernsehen wären diese Ausschnitte dann erst um 21.45 Uhr zu sehen. In dem neuen Bieterverfahren geht es um die Rechte für die Spielzeiten 2013/2014 bis 2016/2017.

Besonders in ländlichen Gebieten sei für viele das Internet kein Ersatz für das Fernsehen, weil dort dem Web-TV häufig die notwendigen Empfangsmöglichkeiten fehlten, sagte Piel. ARD-Sportintendant Ulrich Wilhelm erklärte, er setze auf die Vernunft der Vereine und der DFL, bei der Vergabe darauf zu achten, dass der Bundesliga-Fußball auch weiterhin eine Verbreitung erfahre, die seiner gesellschaftlichen Bedeutung und Verantwortung gerecht werde.

Nach Ansicht des Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt schränkt die zentrale Vermarktung durch die DFL zwar den Wettbewerb zwischen den Vereinen ein, bietet den Medien und den Fans aber den Vorteil, dass stets über die Liga als Ganzes berichtet werden kann. Bei einem Erfolg der Online-Anbieter kämen TV-Zuschauer ohne Pay-TV-Anschluss erst ab 21.45 Uhr in den Genuss der Fußball-Highlights. Durch das geplante neue Ausschreibungsmodell ist vor allem die ARD-”Sportschau” am frühen Samstagabend gefährdet, die derzeit die Erstverwertungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen hält.

Die Kartellwächter verpflichteten die DFL allerdings zur Durchführung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens. Die Liga dürfe nicht willkürlich darüber entscheiden, welchen Käufern sie den Zuschlag erteile, erklärte das Kartellamt. Die Behörde kündigte an, sie werde darauf achten, dass diese Vorgaben auch eingehalten würden.

14.01.2012 - dapd / newsburger.de

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