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Arbeitsgericht verbietet Fluglotsen-Streik
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Streik Arbeitsgericht verbietet Fluglotsen-Streik

Frankfurt – Das Frankfurter Arbeitsgericht hat den geplanten Fluglotsen-Streik verboten. Das gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) als Arbeitgeber hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Ausstand beantragt. Demnach seien einzelne Forderungen der Fluglotsen rechtswidrig und damit der ganze Streik illegal. Diese rechtlichen Bedenken waren für das Gericht ausreichend, um den Streik zu untersagen.

Entscheidend war, dass die Gewerkschaft eine Vertretungsregelung aus dem Manteltarif angegriffen hat, der nicht zur Verhandlung steht. Der bundesweite Ausstand sollte Donnerstagfrüh um sechs Uhr beginnen und bis um zwölf Uhr mittags andauern. Vor allem Inlandsflüge wären dadurch betroffen gewesen.

Zuvor hatten sich die Fronten zwischen beiden Parteien stark verhärtet. Die Gewerkschaft der Flugsicherung hatte 6,5 Prozent mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen verlangt. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.

03.08.2011 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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