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Arbeitsgericht Lokführer dürfen Bahnstreik fortsetzen

Der Streik der GDL sei verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Frankfurt – Der aktuelle Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist nach einem Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vorerst gerechtfertigt. Den Antrag der Deutschen Bahn (DB) auf eine einstweilige Verfügung lehnte die Vorsitzende Richterin ab.

Streiks hätten große Auswirkung und Schäden, aber das sei nun einmal Wesen eines Arbeitskampfes, so die Richterin laut Medienberichten. Der Streik der GDL sei verhältnismäßig und gerechtfertigt.

Das Gericht hatte der Gewerkschaft am Donnerstag einen Vergleichsvorschlag unterbreitet – die GDL aber hatte abgelehnt. Der Vergleich sah eine Streikpause bis zum 17. November vor. In dieser Zeit hätten die Konfliktparteien Gelegenheit gehabt, die weiteren Verhandlungen vorzubereiten.

Die Bahn bedauert, dass die Gewerkschaft den Vergleichsvorschlag des Frankfurter Arbeitsgerichts abgelehnt hat. „Das war ein kluger Vorschlag des Gerichts“, so DB-Personalvorstand Ulrich Weber.

„Niemand hätte Zugeständnisse machen müssen. Es ging ausschließlich darum, das Verfahren voranzubringen und weitere Beeinträchtigungen unserer Kunden und die Belastung unserer Mitarbeiter durch die Streiks abzuwenden.“

Die DB hätte die Beilegung der juristischen Auseinandersetzung über einen Vergleich für die bessere Lösung gehalten, so Weber.

07.11.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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