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Bordell
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Arbeitsentwurf Schwesig will Regeln für Bordellbetreiber stärker verschärfen

Bordellbetreiber müssen künftig mindestens 21 Jahre alt und „zuverlässig“ sein.

Berlin – Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) will die Regeln für Bordellbetreiber stärker verschärfen als bislang bekannt. Das geht aus dem aktuellen Arbeitsentwurf ihres Ministeriums für das neue sogenannte Prostituiertenschutzgesetz hervor, wie der „Spiegel“ berichtet.

Bordellbetreiber müssen demnach künftig mindestens 21 Jahre alt und „zuverlässig“ sein, um eine Erlaubnis zu bekommen. Dafür dürfen sie in den letzten fünf Jahren beispielsweise nicht wegen Zuhälterei oder Schwarzarbeit verurteilt und mindestens zehn Jahre nicht in einem verbotenen Verein wie einem Rockerklub Mitglied gewesen sein.

Ebenfalls neu ist, dass „Räume, die für die Prostitutionsausübung bestimmt sind, nicht über den Einzelfall hinausgehend zur Nutzung als Schlaf- und Wohnraum bestimmt“ sein dürfen, wie es in dem Entwurf heißt. In vielen Bordellen ist es üblich, dass Sexarbeiterinnen auch in den Bordellzimmern übernachten.

Außerdem bekommen Polizei und Behörden wie Gesundheitsämter das Recht, Bordelle „jederzeit zu betreten“. Dies soll auch für Wohnungsbordelle gelten: „Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt“, heißt es in dem 79 Seiten langen Entwurf.

Um die Kondompflicht zu gewährleisten, müssen Betreiber ausreichend Präservative bereitstellen und ein Hinweisschild anbringen, heißt es weiter. Auch für Prostituierte kommen neue Regeln: Sie müssen sich künftig anmelden und die Bescheinigung bei Kontrollen vorzeigen.

11.04.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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