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Arbeitgeber Flüchtlinge in der Ausbildung müssen bleiben dürfen

„Wechseln sie in einen anderen Betrieb, sollen sie ein Jahr bleiben dürfen.“

Berlin – Der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), Peter Clever, hat dafür plädiert, dass Flüchtlinge in der Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen.

„Wir wollen, dass jene, die einen Ausbildungsvertrag haben, geschützt sind für die Zeit ihrer Ausbildung und zwei Jahre danach, wenn sie in dem ausbildenden Betrieb bleiben“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstagsausgabe). „Wechseln sie in einen anderen Betrieb, sollen sie ein Jahr bleiben dürfen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben, darauf bestehen wir, und das ist auch die Voraussetzung dafür, dass diese Leute integriert werden können.“

Allerdings könne ein Ausbildungsplatz „kein Last-Minute-Joker sein, um eine Abschiebung zu verhindern“, fügte Clever hinzu.

Am Mittwoch hatten Polizisten versucht, einen afghanischen Flüchtling aus einer Nürnberger Berufsschule zu holen, um ihn noch am selben Abend abzuschieben. Daraufhin hatte es Tumulte gegeben. Der 21-Jährige hatte einen Ausbildungsplatz in einer Schreinerei bereits sicher.

03.06.2017 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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