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IG Metall „Anti-Stress-Verordnung“ gegen Burn-Out-Syndrom

IG Metall fordert Arbeitsministerin von der Leyen zum Handeln auf.

Berlin – Eine neue “Anti-Stress-Verordnung” soll nach dem Willen der IG Metall Arbeitnehmer vor dem Burn-Out-Syndrom und anderen psychischen Erkrankungen schützen. IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban forderte am Dienstag in Berlin Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, per Verordnung nach dem Arbeitsschutzgesetz verbindliche Regeln zum Schutz vor psychischen Gefährdungen in der Arbeitswelt aufstellen.

Die Anti-Stress-Verordnung solle unter anderem Regeln für Lage und Verteilung von Arbeitszeiten, zum Vorgesetzten-Verhalten, zur Taktung von Arbeitsabläufen und auch für die Belastung durch Projektarbeit enthalten, sagte Urban. Produktionsausfälle nach psychischen Erkrankungen von Mitarbeitern verursachten in Deutschland jährlich Kosten von 26 Milliarden Euro. Die Aufwendungen eingerechnet summierten sich die Kosten psychischer Erkrankungen von Arbeitnehmern auf jährlich rund 40 Milliarden Euro.

Obwohl das Burn-Out-Syndrom mittlerweile in aller Munde sei, gebe es in Betrieben kaum Präventions-Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen, bemängelte Urban. In den Arbeitsschutz-Vorschriften klaffe bei psychischen Belastungen ein Lücke. Die Schutzlücke müsse Arbeitsministerin von der Leyen schließen. Sie könne ohne Zustimmung des Bundesrates eine Anti-Stress-Verordnung erlassen. Psychisch besonders gefährdet seien Arbeitnehmer in unsicheren Beschäftigungs-Verhältnissen. “Die Unsicherheit über die eigene Zukunft ist absoluter Stress”, sagte der Gewerkschafter.

Auch der Gesundheitsökonom Rolf Rosenbrock vom Wissenschaftszentrum Berlin sprach sich für eine “Anti-Stress-Verordnung” aus. 37 Prozent der Frühverrentungen gingen in Deutschland auf psychische Erkrankungen zurück, sagte er. Dennoch beschränke sich der Gesundheitsschutz meist auf körperliche Belastungen und befasse sich selten mit dem Abbau von psychischem und psychosozialem Stress. Um hier Schutzmaßnahmen durchzusetzen, würden neue Vorschriften gebraucht.

24.01.2012 - dapd / newsburger.de

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