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Peter Altmaier
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Altmaier Erbschaftssteuerreform noch im ersten Halbjahr

Dabei wolle man den Vorgaben des Gerichts „eins zu eins“ folgen.

Berlin – Nach den Worten von Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) will die Koalition das Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftssteuer „zügig, nach Möglichkeit noch im ersten Halbjahr“ umsetzen. Dabei wolle man den Vorgaben des Gerichts „eins zu eins“ folgen, sagte Altmaier der „Saarbrücker Zeitung“ (Sonnabendausgabe).

Insbesondere gehe es darum, bei mittelständischen Betrieben und bei Familienbetrieben das Erbschaftssteuerrecht so auszugestalten, dass diese Unternehmen erhalten bleiben könnten.

Altmaier wies die Kritik der Wirtschaft an den bisherigen Reformen der Großen Koalition wie die Mütterrente oder den Mindestlohn zurück. „Die deutsche Wirtschaft ist in einer sehr robusten Verfassung.“ Drei große Grundentscheidungen der Regierung, nämlich die Stabilisierung der Energiepreise, der Verzicht auf Steuererhöhungen und der Verzicht auf neue Schulden, kämen der Wirtschaft zugute.

Auf das noch ausstehende Entgeltgleichheitsgesetz angesprochen sagte Altmaier, „für alles, was wir in Zukunft beschließen gilt, dass wir uns auf das konzentrieren, was im Koalitionsvertrag vereinbart ist und dass wir das bürger- und wirtschaftsfreundlich umsetzen.“

Es sei im Interesse aller, dass die Wirtschaft auch 2015 ein robustes Wachstum vorweisen könne. „Dafür stehen die Zeichen gut. Ich bin überzeugt, dass die Diskussion bald an Schärfe verlieren wird.“

02.01.2015 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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