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Affäre-Wulff Ex-Bundespräsident will es wissen

Ex-Präsident besteht auf bedingungsloser Einstellung der Ermittlungen.

Hannover – Ex-Bundespräsident Christian Wulff lässt es auf einen Prozess ankommen. Seine Anwälte schlugen am Dienstag in Hannover das Angebot der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldzahlung aus. Ähnlich äußerten sich die Verteidiger des ebenfalls beschuldigten Filmmanagers David Groenewold. Die Staatsanwälte kündigten an, ihre Ermittlungen binnen Tagen zu beenden. Damit dürfte es zu einem Gerichtsverfahren wegen der Korruptionsvorwürfe kommen.

Die Ermittlungen hatten im Februar vergangenen Jahres zum Rücktritt zum Rücktritt Wulffs als Bundespräsident geführt. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen angeboten, die mehr als ein Jahr dauernden Ermittlungen gegen Wulff einzustellen, sofern dieser und Groenewold eine Geldbuße von insgesamt 50.000 Euro zahlen.

Die Ermittler werfen Wulff vor, sich als damaliger Ministerpräsident von Niedersachsen im Jahr 2008 beim Siemens-Konzern für die Förderung eines Films von Groenewold eingesetzt zu haben. Der Filmemacher soll dem CDU-Politiker dafür Hotel- und Verzehrkosten bezahlt haben. Zuletzt hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bestechlichkeit und Bestechung ermittelt.

Die Verteidigung verlangt die bedingungslose Einstellung der Ermittlungen. Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft am Montag brachten keine Einigung.

Wulffs Verteidiger beklagt Vorverurteilungen

Wulffs Anwalt Bernd Müssig betonte, Wulff habe sich nichts zuschulden kommen lassen. Die Vorwürfe gegen den ehemaligen Präsidenten seien unbegründet. Die Schutzmechanismen für Verdächtige in einem Ermittlungsverfahren hätten im Fall Wulff nicht gegriffen. Stattdessen habe sich das ehemalige Staatsoberhaupt mit öffentlichen Vorverurteilungen auseinandersetzen müssen.

Wulffs zweiter Anwalt Michael Nagel verlangte: „Das Verfahren ist ohne Wenn und Aber einzustellen.“ Wulff vertraue auf die Unabhängigkeit des Gerichts und rechne mit einer Entscheidung, die seine Ehre wiederherstelle.

Groenewolds medienrechtlicher Vertreter Christian-Oliver Moser erklärte, die gesamte Angelegenheit habe seinem Mandaten „einen enormen wirtschaftlichen Schaden verursacht“. „Es geht uns darum, den geschäftlichen Leumund unseres Mandanten wiederherzustellen. Hierfür war das Angebot der Staatsanwaltschaft aus unserer Sicht nicht geeignet“, sagte Moser.

Gericht entscheidet über Prozess

Die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte, der Abschluss der Ermittlungen stehe unmittelbar bevor. „Wir rechnen nicht in Monaten oder Wochen, sondern in Tagen“, sagte Staatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel.

Ob es überhaupt zu einem Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten kommt, entscheidet das Gericht. Es muss darüber befinden, ob es die Anklage zulässt.

09.04.2013 - dapd / newsburger.de

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