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Affäre-Wulff Ärger um Wulff-Privilegien bei Auto-Leasing

Rechtsberater kritisiert “gezielte Falschberichterstattung”.

Berlin – Verwirrung um angebliche Privilegien des Bundespräsidenten bei der Nutzung von Leihwagen: Christian Wulffs Anwalt hat Medienberichte über die kostenlose Nutzung eines Audi Q3 durch seinen Mandanten und dessen Gattin Bettina als “gezielte Falschberichterstattung” abgetan. Entgegen anderslautender Behauptungen habe das Ehepaar im Sommer 2011 kein solches Modell gefahren, sagte Gernot Lehr am Donnerstag. Die Audi AG bestätigte diese Darstellung und erklärte, dass Bettina Wulff erst im Dezember einen Audi Q3 gemietet habe – und dies zu “marktüblichen” Konditionen. Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft eine mögliche Vorteilsannahme.

Nach Informationen der “Frankfurter Rundschau” durften die Wulffs den Audi Q3 von Sommer 2011 an nicht nur gratis, sondern auch Monate vor dessen Markteinführung nutzen. Das Fahrzeug sei auf Anweisung des Konzernmanagements an ein Berliner Autohaus geliefert worden mit dem Hinweis, der Wagen solle auf dem Gelände des Autohauses geparkt und von den Wulffs abgeholt werden. Die Chefredakteurin der “Frankfurter Rundschau” und “Berliner Zeitung”, Brigitte Fehrle, wies den Vorwurf unzutreffender Berichte vehement zurück: “Wir haben an jeder Stelle die journalistische Sorgfaltspflicht gewahrt.”

Nach Darstellung der Audi AG hat Bettina Wulff lediglich vom 22. Dezember 2011 bis zum 23. Januar dieses Jahres einen Audi Q3 von einem Berliner Automobilhändler geliehen. Und zwar keineswegs kostenlos, sondern “zum marktüblichen Preis von 850 Euro für einen Monat”, wie Unternehmenssprecher Jürgen De Graeve auf dapd-Anfrage beteuerte. Dabei handele es sich um ein Angebot “wie es jeder Kunde von uns bekommen würde”. Zudem sei das Modell im September 2011 in den freien Verkauf gekommen, dem Staatsoberhaupt und seiner Frau also auch nicht exklusiv vorab zur Verfügung gestellt worden.

Zuvor hatte die “Berliner Zeitung” über angebliche Sonderkonditionen beim Leasing eines Wagens berichtet. Beim Geschäftsführer des betreffenden Berliner Autohauses habe sich Wulff zudem mit einem offiziellen Amtsschreiben des Bundespräsidenten für ein geschenktes Bobby-Car für seinen Sohn bedankt und den Geschäftsführer im Gegenzug zum Sommerfest 2012 ins Schloss Bellevue eingeladen. Wulffs Anwälte bestreiten diesen Vorwurf ebenfalls.

Als Reaktion auf die Medienberichte hat die Staatsanwaltschaft Berlin eine Vorprüfung veranlasst, ob strafbares Verhalten vorliegt. “Das geht aber nicht innerhalb weniger Tage, sondern nur durch gründliche juristische Prüfung”, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth. Der Vorwurf marktunüblicher Leasingkonditionen beim Leihen im Dezember werde längst geprüft. “Aber die kostenlose Nutzung im Sommer ist ein Umstand, der uns bislang nicht bekannt war”, sagte Herbeth. Das Prüfungsergebnis sei frühestens nächste Woche zu erwarten.

Vorbehaltlich des Ausgangs gab Transparency International Deutschland zu bedenken, dass im Falle der kostenlosen Nutzung eines Vorserienfahrzeugs zu Promotionszwecken der Verdacht der Vorteilsannahme zumindest naheliege. Selbst wenn Bettina Wulff das Auto privat und nicht aus dienstlichen Gründen gefahren haben sollte, sei klar, dass es ihr aufgrund des Prestiges als Präsidentengattin zur Verfügung gestellt worden sei, sagte Vorstandsmitglied Jochen Bäumel auf dapd-Anfrage.

02.02.2012 - dapd / newsburger.de

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