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Plenarsaal im Reichstagsgebäude
© Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde

Abgeordnetenbestechung Union und SPD verständigen sich auf Gesetz

Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs soll neu und schärfer geregelt werden.

Berlin – Die Regierungsfraktionen haben sich einem Medienbericht zufolge auf einen Gesetzentwurf zur Abgeordnetenbestechung geeinigt. Die Vorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU) und Thomas Oppermann (SPD) wollen ihn diese Woche vorstellen, Mitte Februar könnte der Entwurf bereits im Bundestag eingebracht werden, heißt es laut Angaben des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ aus Fraktionskreisen.

Der Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs soll demnach neu und schärfer geregelt werden. Bislang gilt ein deutscher Abgeordneter nur dann als korrupt, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er seine Stimme vor einer Wahl oder einer Parlamentsabstimmung verkauft hat. Kassiert er dagegen von einem Unternehmen erst nach der Abstimmung Geld, bleibt er straffrei. Mit der neuen Fassung soll sich das den Angaben zufolge ändern, auch ein entsprechender Versuch wäre dann strafbar.

Zusätzlich sollen immaterielle Vorteile wie Ehrendoktorwürden geahndet werden können, hieß es weiter. Außerdem dürften auch Dritte wie Lebenspartner oder Kinder künftig keine Vorteile mehr annehmen.

Sollte der Entwurf zum Gesetz werden, würde Deutschland nach zehn Jahren des Zögerns die Uno-Konvention gegen Korruption umsetzen. Nur rund 30 Staaten haben die Vereinbarung bislang nicht ratifiziert, darunter Syrien, Somalia und Nordkorea.

09.02.2014 - dts Nachrichtenagentur / newsburger.de

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