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Volkswagen-Werk Wolfsburg
© Andreas Praefcke / CC BY 3.0

Abgas-Skandal Verkehrsministerium bewahrt VW vor Bußgeldern

Bußgelder seien „entbehrlich“.

Hamburg – Dank einer Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums kommt die VW AG um Bußgelder herum, obwohl der Konzern in über zwei Millionen in Deutschland verkauften Dieselfahrzeugen verbotene Schummelsoftware eingebaut hat. Das berichtet das Hamburger Magazin stern. Bußgelder seien „entbehrlich“, bestätigte das Verkehrsministerium auf eine Anfrage des stern. Dass der Autohersteller auf eigene Kosten die Fahrzeuge nachrüste, sei ausreichend.

Der Berliner Umweltrechtler Remo Klinger kritisierte diese Entscheidung gegenüber dem stern als „Skandal sondergleichen“. Die von ihm vertretene Deutsche Umwelthilfe hat im Mai bei der EU-Kommission in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Obwohl Deutschland seit 2009 laut einer EU-Verordnung verpflichtet sei, gegen die Verwendung sogenannter Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung abschreckende Strafen im deutschen Recht vorzusehen, sei dies nicht geschehen.

„Nirgends steht das drin“, sagte auch der Anwalt Christopher Rother, der für die US-Kanzlei Hausfeld VW-Opfer vertritt. Auch seine Kanzlei hat in dieser Sache die EU-Kommission angerufen. „Der Staat hat komplett versagt“, sagte Rother dem Stern.

Nach Recherchen des stern hat es die Bundesregierung in der Tat wiederholt versäumt, auf Brüsseler Anforderungen in dieser Frage zu reagieren. So unterließ es Berlin, anders als vorgeschrieben, bis Anfang 2009, die EU-Kommission über die nach deutschem Recht vorgesehenen Strafen zu unterrichten. Anders als 18 andere Mitgliedsstaaten ließ die Bundesregierung laut einer dem stern vorliegenden Aktenaufstellung auch eine Anfrage der EU-Kommission vom Februar 2013 unbeantwortet.

Erst auf ein erneutes Schreiben, das die Kommission am 1. Oktober 2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals verschickte, reagierte auch Berlin. Die Bundesregierung meldete der Kommission nach dem stern vorliegenden Unterlagen auch hier keine konkreten Strafandrohungen. Stattdessen hieß es in der Antwort, es gebe in Deutschland allgemeine „verwaltungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten“, auch „speziell für Abschalteinrichtungen“.

06.07.2016 - newsburger.de

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