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Arbeitslosengeld Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Angedrohte Entlassung kann wichtiger Grund für Eigenkündigung sein.

Kassel – Wer angesichts einer angedrohten Entlassung seinen Job gegen eine Abfindungszahlung lieber freiwillig aufgibt, riskiert damit nicht unbedingt seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine nicht mehr abwendbare Kündigung durch den Arbeitgeber sei ein „wichtiger Grund“, das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag selbst zu beenden, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Die Arbeitsagentur dürfe nur dann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen, wenn die Entlassung „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen wäre.

Anders als die Arbeitsagentur werteten es Deutschlands oberste Sozialrichter aber nicht als ausreichenden Beleg für eine solche Rechtswidrigkeit, wenn Beschäftigte wegen einer Schwerbehinderung nur eingeschränkt kündbar gewesen wären. Mit dem Urteil gab der Senat einer heute 65-jährigen Sekretärin aus Karlsruhe Recht, deren Arbeitsplatz weggefallen war und die daraufhin einen Aufhebungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber abgeschlossen hatte. Statt nach einer „sozialen Auslauffrist“ von 18 Monaten, die für sie als Schwerbehinderte galt, verließ sie das Unternehmen vorzeitig und bekam dafür eine Abfindung in Höhe von 47.000 Euro.

Wegen dieser Eigenkündigung setzte die Arbeitsagentur eine zwölfwöchige Sperrzeit fest und verminderte die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld um insgesamt 240 Tage. Es sei fraglich, ob die angekündigte Entlassung rechtmäßig gewesen wäre. Der Frau wäre deshalb zuzumuten gewesen, die arbeitgeberseitige Kündigung abzuwarten.

Das Bundessozialgericht sah das wie schon die Vorinstanzen anders: Die angedrohte außerordentliche Kündigung der Sekretärin sei trotz ihrer Schwerbehinderung keineswegs ausgeschlossen gewesen. Denn der Arbeitgeber habe die nötige Sozialauswahl getroffen. Und eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen habe es nicht gegeben, weil die ganze Abteilung, in der die Klägerin gearbeitet hatte, geschlossen worden sei.

02.05.2012 - dapd / newsburger.de

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