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Heiko Maas
© SPD Saar / CC BY-SA 3.0

Gesetzentwurf Ab 2016 soll Straftätern der Führerschein entzogen werden können

„Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionenkatalog an die Hand zu geben.“

Düsseldorf – Für Steuerdelikte, Ladendiebstahl und andere Vergehen soll den Tätern ab 2016 der Führerschein entzogen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll Justizminister Heiko Maas (SPD) in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorlegen, erfuhr die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ (Samstagausgabe) aus Koalitionskreisen.

„Ziel ist es, dem Richter einen erweiterten Sanktionenkatalog an die Hand zu geben“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Strobl (CDU). „Gerade bei jüngeren Tätern kann ich mir sehr gut vorstellen, dass ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielt als dies etwa eine Geldstrafe könnte.“

Den Richtern soll nach Plänen der großen Koalition freie Hand gelassen werden, wann sie den Führerscheinentzug verhängen. Strobl betonte, es sei von der persönlichen Situation des Täters abhängig, „ob das Fahrverbot oder etwa das Verbot, einen Führerschein zu erwerben, die richtige Sanktion für die Tat“ sei. „Diese Wertung soll dann richtigerweise auch durch den Richter getroffen werden, der dazu eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vornimmt“, sagte Strobl.

Hintergrund

Union und SPD hatten sich bei der Klausur ihrer Fraktionsvorstände am Donnerstag in Göttingen, darauf verständigt, das Fahrverbot im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht zu verankern. „Es gibt zunehmend Straftäter, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt oder die gar kein Vermögen haben“, heißt es in dem Beschlusspapier.

Den ersten Aufschlag, Fahrverbote als Sanktionsmöglichkeit einzuführen hatte vor einem knappen Jahr NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) gemacht. Er forderte damals ein Fahrverbot für Steuersünder. „Ich freue mich, dass meine Reformbestrebungen auf Bundesebene erfolgreich waren“, sagte Kutschaty der „Rheinischen Post“.

Den Gerichten müsse ein großer Instrumentenkoffer mit passenden Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. „Denn Strafe muss den Täter da treffen, wo es wehtut. Das ist individuell sehr verschieden.“

18.04.2015 - newsburger.de

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